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Gesunde und gepflegte Zähne tragen zum Wohlbefinden bei. Umso wichtiger sind eine professionelle vorbeugende Pflege und die weitergehende Erhaltung der Zähne. Als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie für zahnerhaltende Maßnahmen beim Zahnarzt zum Teil mit erheblichen Zuzahlungen rechnen, denn die Krankenkassen dürfen laut Gesetz nur die Kosten für die Leistungen innerhalb der Regelversorgung erstatten. Durch die preisgünstige und leistungsstarke Zahnzusatzversicherung Zahnerhalt können Sie Ihren Eigenanteil enorm senken.
Die Zusatzversicherung Zahnerhalt beteiligt sich an den Kosten für vorbeugende Maßnahmen. Zur Zahnprophylaxe gehören die Erstellung eines Mundhygienestatus mit einer eingehenden Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, die professionelle Zahnreinigung sowie die Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen. Zu den weiteren Prophylaxemaßnahmen gehören die Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen und die Fissurenversiegelung.
Sollte trotz aller Pflege doch einmal eine Zahnfüllung fällig werden, erstattet Ihnen die Zahnerhalt-Zusatzversicherung der DFV den Eigenanteil für Kunststofffüllungen und für hochwertige Einlagefüllungen (Inlays) aus Gold oder Keramik zu 100 %. Unter dem Strich reduzieren sich also Ihre Kosten nach Vorleistung Ihrer Krankenkasse auf 0,- €.
Bei einer zahnerhaltenden Behandlung können Sie den Zahnarzt Ihres Vertrauens frei wählen, denn Ihr Versicherungsschutz gilt bei allen niedergelassenen, approbierten Zahnärzten. Auch bei einem Auslandsaufenthalt können Sie sich auf die Zahnerhalt-Zusatzversicherung verlassen: Die Leistungen gelten weltweit, soweit die zahnärztlichen Leistungen entsprechend der gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden können und die berechneten Beträge im Rahmen der dort festgesetzten Höchstsätze liegen.
Profitieren Sie mit der Zusatzversicherung Zahnerhalt von überzeugenden Vorteilen der DFV Garantien. Genießen Sie auch bei Einkommensverlusten durch Arbeitslosigkeit kostenfrei bis zu einem Jahr vollen Versicherungsschutz. Darüber hinaus vermeiden Sie bei einem Versicherungsfall lange Wartezeiten, denn nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen werden Ihre Leistungsansprüche innerhalb von nur 48 Stunden reguliert.
Der Abschluss ist denkbar einfach. Zum Einen stellen wir keine Gesundheitsfragen, so dass Sie sich beim Versicherungsabschluss Zeit und Aufwand sparen können. Zum Anderen können Sie durch den Wegfall von Wartezeiten bis zur Inanspruchnahme einer Leistung schnellstmöglich in der Genuss der Vorteile Ihres Versicherungsschutzes kommen. Außerdem ist jede Altersklasse ausdrücklich willkommen, denn es besteht keine Altersgrenze für den Versicherungseintritt.
Hinweis: Bei Inanspruchnahme einer Leistung entfällt das tägliche Kündigungsrecht für die Dauer von 12 Monaten.