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Mit der Zahnersatz-Zusatzversicherung haben Sie allen Grund zu strahlen, denn mit nur wenigen Euro im Monat sorgen Sie gezielt vor und vermeiden hohe Zahnarztkosten. Profitieren auch Sie von diesem wertvollen Zusatzschutz und minimieren Sie Ihren Eigenanteil für Zahnersatz.
Trotz bester Pflege kann früher oder später Zahnersatz notwendig werden. Einige Leistungen können nicht vollständig durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden. So sieht der Gesetzgeber bei Zahnersatz vor, dass sie einen Eigenanteil bezahlen müssen. Schützen Sie sich rechtzeitig mit der Zahnersatz-Zusatzversicherung. Diese verdoppelt den gesetzlichen Festzuschuss Ihrer Krankenkasse für Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz. Zusammen mit der Vorleistung Ihrer Krankenkasse und den Erstattungsleistungen der Zahn-Zusatzversicherung werden Ihnen bei einer Regelversorgung bis zu
100 % der entstandenen Aufwendungen ersetzt.
Bei der Wahl des Zahnarztes Ihres Vertrauens können Sie unter den niedergelassenen, approbierten Zahnärzten frei wählen. Auch bei einem Auslandsaufenthalt können Sie sich auf die Zahnersatz-Zusatzversicherung verlassen: Die Leistungen gelten weltweit, soweit die zahnärztlichen Leistungen entsprechend der gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden können und die berechneten Beträge im Rahmen der dort festgesetzten Höchstsätze liegen.
Profitieren Sie mit der Zahnersatz-Zusatzversicherung der DFV von überzeugenden Vorteilen der Service-Garantien. Genießen Sie auch bei Einkommensverlusten durch Arbeitslosigkeit kostenfrei bis zu einem Jahr vollen Versicherungsschutz. Darüber hinaus vermeiden Sie bei einem Versicherungsfall lange Wartezeiten, denn nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen werden Ihre Leistungsansprüche innerhalb von nur 48 Stunden reguliert.
Der Abschluss ist denkbar einfach. Zum einen stellen wir keine Gesundheitsfragen, so dass Sie sich beim Versicherungsabschluss Zeit und Aufwand sparen können. Durch den Wegfall von Wartezeiten bis zur Inanspruchnahme einer Leistung können Sie schnellstmöglich in den Genuss der Vorteile Ihres Versicherungsschutzes gelangen. Außderdem ist jede Altersklasse ausdrücklich willkommen, denn es besteht keine Altersgrenze für den Versicherungseintritt.
Hinweis: Bei Inanspruchnahme einer Leistung entfällt das tägliche Kündigungsrecht für die Dauer von 12 Monaten. Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne besteht kein Versicherungsschutz.