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Auf dieser Seite haben wir für Sie häufig gestellte Fragen zusammengefasst. Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgezeigten FAQ nicht die Versicherungsbedingungen (AVB) ersetzen, welche Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegen. In den AVB können abweichende Regelungen vereinbart worden sein.
Themengebiete:
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Antrag oder Sie unser Angebot annehmen.
Über drei Wege können Sie einen Versicherungsantrag stellen: per Telefon, per Post oder am besten direkt online über unsere Internet-Seite.
Wir wollen, dass Sie schnell zu Ihrem Geld kommen, wenn Sie schon einen Versicherungsfall haben. Dazu müssen Sie aber auch einen Beitrag leisten, indem Sie uns alles zur Verfügung stellen, was wir für die Entscheidung brauchen. Wenn wir alle Unterlagen haben, um die für die Versicherungsleistung notwendigen Entscheidungen zu treffen, regulieren wir innerhalb von 48 Stunden. Darauf können Sie sich verlassen.
Ein gutes Produkt braucht keine lange Vertragsbindung. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsgesellschaften müssen Sie bei uns keinen Jahresvertrag oder gar einen Fünfjahresvertrag abschließen. Trotz des niedrigen Preises können Sie jede Versicherung täglich beenden. Bis dahin zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen unmittelbar erstattet.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Eine Versicherungsleistung wird mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung nötigen Erhebungen fällig. Steht Ihr Anspruch danach dem Grunde und der Höhe nach fest, erfolgt die Regulierung innerhalb von 48 Stunden.
Als Versicherungsperiode gilt ein Monat. Als Beginn der Versicherungsperiode gilt in jedem Monat das Tagesdatum, das der Zahl nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn entspricht.
Wir haben das Recht den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Schluss einer Versicherungsperiode zu kündigen.
Bei Abschluss des Vertrags kann eine Abschlussgebühr vereinbart werden. Diese ist dann mit dem ersten Beitrag fällig.
Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig, also monatlich zum entsprechenden Tag des Monats, der der Zahl nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn entspricht.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
Der Erstbeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn nur, wenn auch die Zahlung des Erstbeitrages zu diesem Zeitpunkt erfolgt ist.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen - per Brief, Fax, E-Mail oder auf einem Datenträger. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses, nicht jedoch vor Erhalt der Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbestimmungen und unserer Kunden- und Verbraucherinformationen.
Nein, Sie sind bei uns an keine festen Vertragslaufzeiten gebunden. Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und Sie können den Vertrag jederzeit täglich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, kündigen.
Viele Versicherungskunden können einen Jahresbeitrag für eine Versicherung nicht aufbringen, weshalb sie eine monatliche Zahlungsweise bevorzugen. Dafür müssen Sie aber bei anderen Versicherungsgesellschaften einen sogenannten Ratenzahlungszuschlag zahlen, der zwischen 2% und 5% beträgt. Solche Zuschläge gibt es bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG nicht. Es bleibt Ihnen überlassen wie Sie zahlen möchten, die monatliche Zahlungsweise ist bei uns nicht teurer, als eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise.
Die DFV Internetseite wurde für die Browser Microsoft Internet Explorer (ab 6.0), Mozilla Firefox (ab 2.0) und Opera (ab 9.0) optimiert. Wir empfehlen Ihnen daher einen dieser Browser in der jeweils angegebenen Mindestversion.
Ja, für die problemlose Betrachtung der Internetseite sollten Sie in Ihrem Browser Javaskript aktiviert haben. Die Funktionalitäten von Javaskript sind gegenüber ActiveX Controls (Im Browser eingebettete Programme wie Word oder Excel) oder Applets (Java Programme) sehr eingeschränkt. Sie haben daher bei der Aktivierung kein großes Sicherheitsproblem zu befürchten.
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Ja, wir setzen auf unseren Internetseite Flash ein. Falls der Flash Player auf Ihrem Computer noch nicht installiert ist, können Sie diesen auf der Internetseite von Adobe herunterladen: http://www.adobe.com/go/getflashplayer.
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Nein, Sie benötigen keine besondere Hardware. Zum Ausdruck der PDF Formulare muss jedoch ein Drucker zur Verfügung stehen.
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Wenn Sie sich damit einverstanden erklären, dass wir Ihnen alle vertragsrelevanten Unterlagen, also den Versicherungsschein, unsere Versicherungsbedingungen, Verbraucher- und Kundeninformationen, die Rechnung und sonstige Anschreiben per E-Mail zusenden, dann empfehlen wir Ihnen einen DSL- Zugang oder einen anderen adäquaten Internetzugang, da wir Ihnen PDF Dateien im Datenumfang von mehreren Megabyte zustellen müssen.
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