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Auch Fahrräder sind durch die Hauratversicherung abgesichert
Versicherungsschutz bietet die Hausratversicherung zunächst nur innerhalb des versicherten Ortes, also der Wohnung bzw. des Hauses und den dazugehörigen Räumen, wie z. B. Kellerräume soweit diese gewisse Sicherheitsstandards erfüllen. Wird Ihr Fahrrad innerhalb dieser versicherten Räume gestohlen oder durch ein Feuer vernichtet, so ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Es gibt auch Hausrat-Tarife, die Versicherungsschutz für Fahrräder außerhalb des versicherten Ortes gewähren. In diesem Fall ist das Rad auch dann versichert, wenn es „auf der Straße“ gestohlen wird. Wichtig: Das Fahrrad muss immer mit einem eigenständigen Schloss gegen Wegnahme gesichert und so mit einem festen Gegenstand verbunden sein. Die Hausratversicherung leistet nur, wenn das Fahrrad mit einer solchen Sicherheitsmaßnahme geschützt wurde. Besonders sicher sind dabei Bügel- und Panzerkabelschlösser. Nutzen Sie die Möglichkeit sich als Fahrradfahrer mit einer Hausratversicherung abzusichern. Eine Hausratversicherung ist bereits für wenige Euro im Monat erhältlich. Oder schließen Sie eine praktische Kombiversicherung ab. In der Kombiversicherung 5 plus der DFV ist automatisch eine leistungsstarke Hausratversicherung enthalten.
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