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Dienstag 05. Januar 2010

Rettung von Menschenleben mitversichert

 

Eine private Unfallversicherung sollte auch bei der Rettung von Menschenleben die entstandenen Kosten ersetzen. Damit ist auch gewährleistet, dass wenn ein Notfall eintritt und man Hilfe leistet dieser Fall auch versichert ist. Innerhalb der Premiumvariante der Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG sind auch, im versicherten Fall, der Schutz bei Rettung von Menschen und Sachen und die rechtmäßige Verteidigung des Versicherten mit abgesichert. Durch den Einschluss der "Rettung von Menschenleben" innerhalb der Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG ist sichergestellt, dass also der Helfer keine finanziellen Nachteile durch seine engagierte Hilfe erfährt. Bei einer Rettung von Menschenleben kann also der Helfer darauf vertrauen, dass die finanziellen Folgekosten seiner Hilfe auch durch seine private Unfallversicherung abgedeckt ist.

 

Verwandte Themen: Kombiversicherung, Unfallschutzbrief, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung

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