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Freitag 30. Juli 2010

Unfallversicherung: Schützt auch in der Freizeit

 

Was viele nicht wissen: der gesetzliche Unfallschutz gilt im Wesentlichen nur für Unfälle von Berufstätigen während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit. Wer durch einen Unfall in der Freizeit eine Invalidität erleidet und z.B. auf einen behindertengerechten Umbau des Eigenheimes angewiesen ist, der muss für die Kosten selber aufkommen, denn für Freizeitunfälle leistet keine gesetzliche Unfallversicherung.Wer sich bei Freizeit- und Sportaktivitäten absichern möchte sollte deshalb unbedingt mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen. Gerade die Folgekosten einer Invalidität können zu einer enormen finanziellen Belastung für die ganze Familie führen. Mit einer privaten Unfallversicherung der DFV können solche unvorhergesehenen Kosten besser bewältigt werden.

Verwandte Themen: Kombiversicherung, Unfallschutzbrief, Krankenzusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung

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