TiefpreisGarantie für Kombiversicherungen
Worin besteht die TiefpreisGarantie?
Sollten Sie innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss einer Kombiversicherung der DFV ein Versicherungspaket eines anderen Versicherers mit gleichem oder besserem Leistungsumfang zu einem niedrigeren Monatsbeitrag entdecken, werden wir Ihnen die Differenz zwischen den Monatsbeiträgen für die Dauer Ihres Vertrages, längstens jedoch für 12 Monate erstatten. Ihr Versicherungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
Wie kann ich die selbständige Garantie in Anspruch nehmen?
Sollten Sie tatsächlich im Vergleich zu einer unserer Kombiversicherungen ein günstigeres Versicherungspaket finden, legen Sie uns bitte das konkrete Angebot oder den Versicherungsschein vor, aus dem sich der Versicherer, der Deckungs- und Leistungsumfang sowie der Monatsbeitrag ergeben muss. Wir sind berechtigt, die Unterlagen in angemessenem Zeitraum zu prüfen. Sollten wir hiernach den Garantiefall schriftlich bestätigen, erfolgt die Erstattung der Differenzbeträge jeweils monatlich mit Beginn des auf die Bestätigung folgenden Monats.
Was wird von der Garantie nicht abgedeckt?
Von der selbständigen Garantie nicht umfasst sind:
- kurzfristige, nur vorübergehende Preisänderungen oder Preisnachlässe
- unzulässige oder nur im Einzelfall eingeräumte Preisnachlässe
- Preisnachlässe im Rahmen spezieller Pool-Versicherungen
- Preisnachlässe für Groß- oder Gruppenverträge
- Spezialpreise über berufsständische Versorgungswerke



