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Eine Hundehaftpflichtversicherung ist als Hundebesitzer unerlässlich, denn laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterliegen Sie als Tierhalter der Gefährdungshaftung, d.h. für jeden Schaden, den Ihr Hund verursacht können Sie, auch ohne eigenes Verschulden, haftbar gemacht werden. Gerade durch Hunde hervorgerufene Verkehrsunfälle können gewaltige Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Da Sie als Tierhalter mit Ihrem gesamten Vermögen haften, ist eine Hundehaftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen. In einigen Bundesländern ist übrigens die Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht.
Die Hundehaftpflichtversicherung der DFV erfüllt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Darüber hinaus ist auch die Haftpflicht eines von Ihnen beauftragten Hüter Ihres Hundes durch die Hundehaftpflichtversicherung mitversichert.
Beispiel für einen Schadenfall
Auch wenn Sie gut aufgepasst haben, kann Ihr Hund vor ein Auto laufen. Sie müssen in diesem Fall für den Schaden haften. Mit einer Hundehaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG können Sie die finanziellen Folgen auffangen.
In der Hundehaftpflichtversicherung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, für deren Folgen der Versicherte und/oder Mitversicherte von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, versichert.
Mitversichert in der Hundehaftpflichtversicherung ist auch die gesetzliche Haftpflicht eines vom Tierhalter beauftragten Hüters – sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist – der in Ihrem Auftrag die Aufsicht über Ihren Hund übernommen hat. Nicht versicherbar in der DFV Hundehaftpflichtversicherung ist dagegen die gesetzliche Haftpflicht eines gewerblichen Hundezüchters.
Die Hundehaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG gilt in ganz Europa, der Türkei und Israel. Außerhalb Deutschlands haben Sie mit der Hundehaftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn der Auslandsaufenthalt vorübergehend ist und nicht länger als 12 Wochen andauert.
Versichert in der Hundehaftpflichtversicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter eines oder mehrerer im Versicherungsschein genannter Hunde. Kampfhunde gemäß der entsprechenden Länderverordnungen und Jagdhunde, für die bereits eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht, können bei der Hundehaftpflichtversicherung der DFV nicht versichert werden.
Haben Sie mehrere Hunde und ist nur ein Hund bei uns über die Hundehaftpflichtversicherung versichert, leisten wir für Schäden, die dieser Hund verursacht hat, nur, wenn dieser Hund eindeutig identifizierbar ist, etwa durch einen implantierten Chip.
Auch wenn Sie Ihren Hund bei uns mit einer Hundehaftpflichtversicherung versichert haben, ist der Versicherungsschutz für folgende Hunde und Hunderassen ausgeschlossen: