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Laut Gesetz unterliegt jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes der so genannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürger- liches Gesetzbuch (BGB). Das bedeutet: Schädigt Ihr Pferd Gesundheit oder Vermögen eines Dritten, so sind Sie dafür haftbar zu machen, auch wenn Sie kein Verschulden am Schaden trifft. Deshalb sollte man sich mit einer Haftpflichtversicherung schützen. Die Pferdehaftpflichtversicherung leistet für Sie bei berechtigten Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie ab.
Der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflichtversicherung gilt in Deutschland und bei Auslandsaufenthalten bis zu 3 Jahren Dauer weltweit (ausgenommen USA und Kanada). Voraussetzung ist, dass das versicherte Tier bei Vertragsabschluss im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gehalten wurde.
Bei der Pferdehaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Pferd verursacht wurden versichert. Zu den Leistungs- einschlüssen der Pferdehaftpflichtversicherung, zählen z.B. durch das Pferd verursachte Flur- und Deckschäden, entgeltliche Reitbeteiligungen, Schäden an fremden Transportanhängern und an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gebäuden/Gebäudebestandteilen, Pferdeboxen und Einfriedungen von Weiden und Koppeln. Zudem sind bei der Pferdehaftpflichtversicherung der DFV Gastreiter- bzw. Fremdreiter-Risiken abgedeckt.
Versichert bei der Pferdehaftpflichtversicherung ist der Pferdehalter selbst sowie der Tierhüter und Tierpfleger, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.