Ein falscher Tritt kann die Wertung ruinieren
- oder den Besitzer.

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Pferdehaftpflichtversicherung

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ab 49 € pro Jahr

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Ihre Vorteile

  • Effektiver Schutz bei Haftpflichtschäden für Pferdehalter
  • Top Kosten-Leistungs-Verhältnis im Marktvergleich
  • Beruhigende Absicherung durch hohe Versicherungssumme
  • Voller Kostenschutz bei Sach- & Personenschäden

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  • Häufige Fragen zur Pferdehaftpflichtversicherung

    Warum braucht man eine Pferdehaftpflichtversicherung?

    Laut Gesetz unterliegt jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes der so genannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürger- liches Gesetzbuch (BGB). Das bedeutet: Schädigt Ihr Pferd Gesundheit oder Vermögen eines Dritten, so sind Sie dafür haftbar zu machen, auch wenn Sie kein Verschulden am Schaden trifft. Deshalb sollte man sich mit einer Haftpflichtversicherung schützen. Die Pferdehaftpflichtversicherung leistet für Sie bei berechtigten Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie ab.

    Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflichtversicherung gilt in Deutschland und bei Auslandsaufenthalten bis zu 3 Jahren Dauer weltweit (ausgenommen USA und Kanada). Voraussetzung ist, dass das versicherte Tier bei Vertragsabschluss im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gehalten wurde.

    Was ist versichert?

    Bei der Pferdehaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Pferd verursacht wurden versichert. Zu den Leistungs- einschlüssen der Pferdehaftpflichtversicherung, zählen z.B. durch das Pferd verursachte Flur- und Deckschäden, entgeltliche Reitbeteiligungen, Schäden an fremden Transportanhängern und an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gebäuden/Gebäudebestandteilen, Pferdeboxen und Einfriedungen von Weiden und Koppeln. Zudem sind bei der Pferdehaftpflichtversicherung der DFV Gastreiter- bzw. Fremdreiter-Risiken abgedeckt.

    Wer ist versichert?

    Versichert bei der Pferdehaftpflichtversicherung ist der Pferdehalter selbst sowie der Tierhüter und Tierpfleger, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.



  • Versicherungsbedingungen
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