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Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über den Deckungsumfang der Pferdehaftpflichtversicherung. Die Angaben sind jedoch verkürzt. Maßgeblich sind alleine die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Fassung.
| Pferdehaftpflichtversicherung | Leistungsumfang |
|---|---|
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sachschäden je Schadenereignis, höchstens 2-fach pro Jahr und Tierhalter | 12 Mio. € |
| Deckungssumme für Vermögensschäden je Schadenereignis, höchstens 2-fach pro Jahr und Tierhalter | 300.000 € |
| Feste Reitbeteiligungen | Auch mit Kostenbeteiligung, sofern die Reitbeteiligung auf mindestens einen Monat Dauer angelegt ist |
| Flurschäden | Ja |
| Deckschäden | sowohl gewollter als auch ungewollter Deckakt |
| Kutsch- und Schlittenfahrten | Zu privaten Zwecken mitversichert |
| Teilnahme an Reitturnieren und anderen Veranstaltungen z. B. Leistungsschauen, Festumzüge | Auch Teilnahme an rassespezifischen Rennen (z. B. Passrennen bei Islandpferden, "Viertelmeile" bei Quarter Horses) und die Vorbereitungen hierzu. |
| Schäden an fremden Transportanhängern | Auch soweit die Schäden an den Anhängern im Zusammenhang mit dem Transport von Pferden des Tierhalters entstanden sind. Deckungssumme je Schadenereignis bei 150 € Selbstbeteiligung: 20.000 €. |
| Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gebäuden/Gebäudebestandteilen, Pferdeboxen und Einfriedungen von Weiden/Koppeln. | Bis zur Höhe der Deckungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 150 €. |
| Auslandsaufenthalte | Bis zu 3 Jahren (außer USA und Kanada) |
| Fohlen | Gelten 3 Jahre ab Geburt beitragsfrei mit der Stute versichert, sofern die Stute bei Geburt des Fohlens im Rahmen dieser Versicherung versichert ist. |
| Gastreiter- und Fremdreiterrisiko | Mitversichert |