Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Warum braucht man eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung hat die Aufgabe, den Versicherten von Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, freizustellen. Im Versicherungsfall prüft die DFV, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Sollte der Versicherte haftpflichtig sein, zahlt die DFV Privathaftpflichtversicherung für die Wiedergutmachung des Schadens. Unbegründete Schadenersatzansprüche wehrt die DFV Privathaftpflichtversicherung ab. Kommt es zum Rechtsstreit, führt die DFV Privathaftpflichtversicherung den Prozess und trägt die Kosten.
Absichern mit einer Privathaftpflichtversicherung hilft: Haftpflichtansprüche können sonst teuer werden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist jeder verpflichtet für verursachte Schäden an Personen oder fremden Eigentum, die schuldhaft also auch fahrlässig verursacht wurden, zu haften. Der Verursacher haftet grundsätzlich lebenslang in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen und Einkommen. Damit Sie infolge einer leichten Fahrlässigkeit nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden, hilft Ihnen die Privathaftpflichtversicherung der DFV, die diese Schäden ersetzt.
Neben berechtigten Schadenersatzforderungen können auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Die Privathaftpflichtversicherung der DFV unterstützt Sie auch bei diesen Rechtsverfahren und übernimmt z.B. Prozesskosten, um unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwehren. Übrigens: mit der Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch auf Reisen und im Urlaub weltweit geschützt.
Beispiel für einen Schadenfall
Helga V. stößt beim Fahrradfahren mit einem anderen Fahrradfahrer zusammen, der sich dabei schwer verletzt. Aufgrund des Unfalles ist der Verletzte nicht mehr in der Lage seinen Beruf auszuüben. Der Verdienstausfall und die Krankenhauskosten betragen insgesamt mehrere hunderttausend Euro. Hier leistet die Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG.
Wer ist bei der Privathaftpflichtversicherung versichert?
Sie können die Privathaftpflichtversicherung der DFV individuell nach Ihren Bedürfnissen als Single bzw. Einpersonenhaushalt oder für die ganze Familie abschließen.
Privathaftpflichtversicherung Familie
Privathaftpflichtversichert sind der Versicherungsnehmer, seine im Haushalt lebenden unverheirateten Kinder, seine Lebens- oder Ehepartner und dessen im Haushalt lebende Kinder (gilt auch für Stiefkinder). Volljährige Kinder sind bei der Privathaftpflichtversicherung der DFV so lange versichert, wie sie sich im ununterbrochenen Ausbildungsverhältnis befinden.
In der Leistungsvariante Premium der Haftpflichtversicherung sind zudem deliktunfähige Kinder (max. 30.000,- € je Versicherungsfall) und in der häuslichen Gemeinschaft lebende Elternteile und Au-pairs mitversichert.
Privathaftpflichtversicherung Single
Die Privathaftpflichtversicherung bezieht sich nur auf den Versicherungsnehmer. Andere Personen sind nicht im Vertrag mitversichert.
Hundehalterhaftpflicht
Die DFV bietet für Hundebesitzer eine ergänzende Hundehalterhaftpflichtversicherung an, die für Schäden aufkommt, die der Hund des Versicherungsnehmers verursacht. Diese Versicherung ist nicht Teil der Privathaftpflichtversicherung, sondern muss gesondert abgeschlossen werden.
Was ist bei der Privathaftpflichtversicherung versichert?
In der Privathaftpflichtversicherung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, für deren Folgen der Versicherte und/oder Mitversicherte von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, versichert.
Nähere Informationen über versicherte Leistungen der Privathaftpflichtversicherung finden Sie in der Übersicht zum Deckungsumfang.
Beispiel für eine Leistungsübernahme
Wer kennt das nicht: "Vollbepackt mit Einkaufstüten im Kaufhaus kann man in den schmalen Durchgängen schnell mal etwas umstoßen". Ob teures Porzellan, Vasen oder exklusive Stehlampen – für Schäden die Sie verursachen, kommt die Haftpflichtversicherung der DFV auf.
Die Privathaftpflichtversicherung in der Leistungsvariante Premium erweitert die Risikoabdeckung durch weitere Einschlüsse wie beispielsweise einen Haftpflichtschutz bei der Vermietung mehrere Wohnräume und die Übernahme von Mietsachschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Wo gilt der Versicherungsschutz bei der Privathaftpflichtversicherung?
Privathaftpflicht Basisdeckung
Die Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG gilt weltweit. Im Ausland haben Sie Versicherungsschutz, wenn der Auslandsaufenthalt vorübergehend ist und nicht länger als 12 Wochen andauert. Für mitversicherte minderjährige Schüler verlängert sich die Dauer bis zu 1 Jahr bei Auslandsaufenthalten im Rahmen eines Schüleraustausches, sofern kein andertweitiger Versicherungsschutz besteht.
Privathaftpflicht Premiumdeckung
Der Privathaftpflichtschutz gilt in der Europäischen Union, Türkei, Israel sogar unbegrenzt (bei Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes) und außerhalb von Europa bis zu 5 Jahre.
