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Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

ab 3,25 € mtl.

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Ihre Vorteile

  • Kostenschutz bei ruinösen Haftpflichtschäden
  • Beruhigende Absicherung durch hohe Versicherungssumme
  • Erweiterbar um Hundehaftpflicht
  • Beitragsfreiheit bei Einkommensverlust

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  • Leistungsdetails der Privathaftpflichtversicherung

    Bei der Privathaftpflichtversicherung genießen Sie Versicherungsschutz bei Haftpflicht-Schadensfällen mit Personen- und Sachschäden. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über den Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung. Die Angaben sind jedoch verkürzt. Maßgeblich sind alleine die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung in der jeweiligen Fassung.

    Privathaftpflicht Basis Premium
    Wohnen als Inhaber nur im Inland Inland u. Europa
    Wohnungen* ja ja
    Ferienwohnungen* ja ja
    Einfamilienhäuser* ja ja
    Wochenend- oder Ferienhaus* ja ja
    Verletzung von Pflichten als Inhaber selbst genutzter Immobilien** ja ja
    Mieteigentum an zum Einfamilienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen nein ja
    Vermietung Wohnräume bis zu drei einzelne Wohnräume ja, unbegrenzte Anzahl Wohnräume
    Zimmervermietung an Urlauber nein ja, bis 8 Betten, jedoch kein Ausschank
    Mietsachschäden Haftpflicht aus Beschädigung von privat gemieteten Wohnräumen ohne Abnutzung, Heizung, Kessel und Warmwasser, Elektro, Gas, Glas Abwasser, Schimmelbildung bis 50.000 € / Jahr ja
    Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen Beschädigung oder Verlust von sonstigen gemieteten oder geliehen beweglichen Sachen nein ja, max. 5.000 €
    Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern Ferienhäusern, Ferienwohnungen nein ja, 30.000 je Schadenereignis / max. 60.000 € Jahr
    Wohnungen/Häuser, außerhalb der Europäischen Union vorübergehende Benutzung oder Anmietung (nicht Eigentum) nein ja
    Unbebaute Grundstücke nein ja, bis max. 5000 qm
    Radfahrer ja ja
    Kfz und Anhänger nur auf öffentlichen Wegen verkehrend; (ohne km/h Begrenzung) nein ja
    Kfz, nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit nein ja
    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h nein ja
    Nicht versicherungspflichtige Anhänger nein ja
    Nicht versicherungspflichtige Luftfahrzeuge nein ja
    Windsurfbretter; private Nutzung, keine Vermietung nein ja
    Wassersportfahrzeuge ausgenommen eigene Segelboote und eigene oder fremde motorisierte Wassersportfahrzeuge nein ja
    Ferngelenkte Land und Wasser Modellfahrzeuge nur bis 5 kg ja
    Ausübung von Sport nicht jedoch Jagd, Pferd-, Rad- oder Kfz-Rennen bzw. Training ja ja
    Erlaubter Waffenbesitz nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen ja ja
    Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung wenn nicht durch Hacker, Viren, Spam oder abweichen von gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften verursacht max. 50.000 € / Jahr, 20% Schadensbeteiligung des VN, mind. in Höhe der SB ja, max. 200.000 € / Jahr
    Sachschäden bei Gefälligkeitshandlungen Zahlung auf Wunsch des VN bei nicht bestehender Haftung nein ja, max. 30.000 € je Vers.-Fall und für alle Fälle eines Kalenderjahres
    Halten und Hüten zahmer Haustiere (keine Hunde) ja ja
    Halten und Hüten von Hunden nur Blindenhunde. Jedoch Möglichkeit des Abschlusses einer Hundehalterhaftpflicht nur Blindenhunde. Jedoch Möglichkeit des Abschlusses einer Hundehalterhaftpflicht
    Fremde Pferdefuhrwerke Benutzung zu privaten Zwecken nein ja
    Flüssiggastanks nein ja, im Rahmen des Restrisikos bis 3 Tonnen
    Gewässerschädliche Stoffe nein ja, Einzelbehälter bis 100 Liter/Kg, insg. bis 1.000 Liter/kg
    Heizöltank nein Ober- und/oder unterirdische Anlagen mit Gesamtfassungsvermögen bis 10.000 Liter
    Tätigkeit als Tagesmutter nur bei unentgeltlicher Tätigkeit ja, auch bei entgeltlicher Tätigkeit
    Schlüsselschäden nein ja, max. 50.000 € je Vers.-Fall
    Fortsetzung des Vertrages nach Tod des Versicherungsnehmers nein ja, bis 1 Monat
    Vorsorgeversicherung max. 250.000 € bei Personenschäden und 75.000 € bei Sachschäden ja, in Höhe der Versicherungssumme
    Forderungsausfall Versicherung nein ja, im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme bei 2.500,- € SB für Sachschäden. Gerichtskosten u. eigene Anwaltskosten werden bei Klage stattgegebenen Urteil bis 15.000 € ersetzt
    Vermögensschäden nein ja, 20% SB. Versicherungssumme lt. Eintrag Versicherungsschein
    Schäden durch deliktunfähige Kinder (soweit Dritte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen) nein ja, max. 30.000 € / Vers.-Fall
    Bauherrenhaftpflicht nein Versichert Bausumme für private Bauvorhaben bis 100.000 € (nur in Europa)
    Photovoltaikanlage nein Versichert Unterhaltung u. Betrieb auf vers. Grundstücken sowie Einspeisung in örtl. Stromnetz
    Auslandskaution nein ja, bis max. 60.000,- €
    Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit ja ja
    Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit nein ja
     

    *Nur eigene, ausschließlich zu Wohnzwecken selbst genutzte; einschließlich der zugehörigen Garagen, Gärten, Schrebergarten
    **z.B. bauliche Instandsetzung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen
  • Häufige Fragen
  • Versicherungsbedingungen
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