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Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung

Warum braucht man eine Kfz-Versicherung?

Die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges ist mit hohen Kosten verbunden. Kommt es zu einem Schadensfall, dann kann es zu beträchtlichen Schadenersatzforderungen kommen. Deshalb brauchen Sie die Kfz-Versicherung, damit Sie Schäden, die Sie anderen mit dem eigenen Fahrzeug zufügen, nicht selber leisten müssen. Die Kfz-Versicherung gewährt hier, dass der Schadenersatz jederzeit geleistet werden kann – egal wie viel Vermögen Sie im Schadensfall besitzen.

Alleine deshalb wird die Kfz-Versicherung vom Gesetzgeber für jeden, der ein Kraftfahrzeug auf seinen Namen zulässt, als Pflichtversicherung vorgeschrieben. Die Versicherung zahlt berechtigte Ansprüche, die Dritte an Sie nach einem Unfall richten und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Gesetzlich vorgeschrieben ist übrigens eine Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio. Euro für Personenschäden (max. 7,5 Mio. Euro bei der Verletzung von drei oder mehr Personen), 500.000 Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie jedoch im Schadensfall unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen und zukünftigen Einkommen. Den Schaden oberhalb der gesetzlichen Deckungssummen müssten Sie also aus eigenen Mitteln begleichen.

Deshalb bieten wir Ihnen eine Pauschaldeckung von 100 Mio. Euro an, nach der pro geschädigter Person bis zu 8 Mio. Euro ersetzt werden. Sach- und Vermögensschäden werden bis zur Gesamthöhe von 100 Mio. Euro ersetzt. Sie sind also mit unserer Kfz-Versicherung im Schadensfall bestens geschützt!

Was ist bei einer Kfz-Versicherung versichert?

Mit einer Kfz-Versicherung stellen wir Sie von Schadensersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt, zerstört werden oder abhanden kommen und versicherte Vermögensschäden. Zum Gebrauch des Fahrzeuges gehört neben dem Fahren z.B. auch das Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.

Sind Schadensersatzansprüche begründet, leisten wir Schadensersatz. Sind Schadensersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadensersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind. Ist mit dem versicherten PKW ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf.

Desweiteren ist auch das Führen fremder, gemieteter PKW im Ausland (so genannte Mallorca-Police) versichert. Die Mietzeit darf jedoch nicht mehr als einen Monat betragen. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für den gemieteten PKW abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung Deckung besteht. Der Versicherungsschutz ist auf die vertraglich vereinbarte Deckungssumme begrenzt.

Bei einer Kaskoversicherung sind auch Schäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines Ereignisses, an Ihrem PKW mitversichert. Schadensereignisse können bei der Teilkasko z.B. Brand und Explosion, Diebstahl und Raub und Einwirkung von Sturm und Blitzschlag sein. Beim Vollkaskoschutz sind z.B. darüber hinaus auch Unfallereignisse Ihres Pkw´s mitversichert.

Wo gilt der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung?

Sie haben mit der Kfz-Versicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen dort nicht durchgestrichen sind.

Wer ist bei der Kfz-Versicherung versichert?

Der Schutz der Kfz-Versicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen): den Halter, Eigentümer und den Fahrer des Pkw, den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet sowie Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn der Pkw mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird.

Außerdem ist versichert der Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer eines mitversicherten Anhängers oder Aufliegers. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Pkw abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Desweiteren sind berechtigte Insassen mitversichert, d.h. Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Pkw befinden oder in ursächlichen Zusammenhang mit Ihrer Beförderung beim Gebrauch des Pkw tätig werden.

Kfz-Versicherung

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