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Häufige Fragen zur KombiKranken 3 plus

Warum braucht man eine KombiKranken 3 plus?

Die KombiKranken 3 plus vereint in einer einzigen Police drei wichtige Krankenzusatzleistungen, die Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung nicht bietet. Bei Krankheit oder bei einer Unfallverletzung erhalten Sie so Leistungen, die sonst nur Privatpatienten erhalten. Zudem können die Kosten für Zahnersatz aufgefangen werden und Sie sind darüber hinaus bestmöglich vor den finanziellen Risiken einer Erkrankung im Ausland abgesichert.

Diese drei wichtigen Bestandteile enthält die KombiKranken 3 plus der DFV Deutschen Familienversicherung:

Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall: Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung stehen Ihnen im Falle eines Unfalls die gesetzlichen Leistungen zu, die eine Grundversorgung sicherstellen. Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall haben Sie entscheidende Vorteile, denn damit bekommen Sie im Falle eines Unfalles Leistungen erstattet, die sonst nur einem Privatpatienten zustehen. Die Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall gewährleistet eine erstklassige Betreuung im stationären Bereich, die von einer komfortablen Ein-/Zweibett-Unterbringung im Krankenhaus bis hin zu einer Chefarztbehandlung reicht. Zudem werden die Transportkosten zum und vom Krankenhaus und unfallbedingte Rückführungskosten aus dem Ausland, erstattet.

Zahnersatz-Zusatzversicherung: Die Kosten für Zahnersatz (Brücken, Prothesen, Kronen) sind teuer und die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur einen Bruchteil davon. Mit der Zahnersatz-Zusatzversicherung verdoppelt sich der gesetzliche Festzuschuss. Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse und der Erstattungsleistung der DFV werden so bis zu 100% der entstandenen Aufwendungen ersetzt.

Auslands-Krankenversicherung: Die Auslands-Krankenversicherung der DFV erstattet bei einem Unfall oder einer Krankheit im Ausland die medizinische Behandlung, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung geleistet wird. Zudem kommt die Auslandskrankenversicherung für einen notwendigen Krankenrücktransport auf.

Was ist versichert?

Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall: Die Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall erstattet die Kosten für unfallbedingte Leistungen im Krankenhaus, soweit diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Erstattungsfähig sind folgende Aufwendungen:

  • Krankenhaus-Unterbringung: Die Kosten für eine unfallbedingte gesonderte Unterbringung im Zweibettzimmer werden zu 100% übernommen. Wählt der Versicherte eine Unterkunft im Einbettzimmer, so wird der Unterkunftszuschlag für ein Zweibettzimmer erstattet. Zählt die Unterkunft im Zweibettzimmer zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, ist der Zuschlag für das Einbettzimmer zu 60% erstattungsfähig.
  • Chefarzt: Erstattung der Kosten für eine unfallbedingte Behandlung im Krankenhaus durch den Chefarzt.
  • Transport zum und vom Krankenhaus: Erstattung der unfallbedingten Kosten des Transportes zum und vom Krankenhaus zu 100% (jeweils bis 100 km, im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber nur zum Krankenhaus), soweit diese über die Leistungen der gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen.
  • Rücktransport wegen Unfall: Darüber hinaus sind bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport wegen Unfallfolge aus dem Ausland die Kosten bis zu 100% erstattungsfähig.

Zahnersatz-Zusatzversicherung: Es werden die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Festzuschüsse für Zahnersatz verdoppelt und somit bis maximal 100% der Kosten ersetzt. Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragener Zahnersatz sowie deren Reparatur. Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne besteht kein Versicherungsschutz.

Auslands-Krankenversicherung: Die Auslands-Krankenversicherung übernimmt Arzt- und Krankenhauskosten sowie die Kosten für Arzneimittel und zahnärztliche Versorgung im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Mit der Auslandskrankenversicherung der DFV sind auch Kosten eines medizinisch notwendigen Kranken-Rücktransports erstattungsfähig. Während der Versicherungsdauer besteht Versicherungsschutz bei allen Auslandsreisen in den ersten 6 Wochen der Reise.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall: Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle, die eine Behandlung oder Aufnahme in einem stationären Bereich erfordern. Auch die Kosten für einen unfallbedingten Kranken-Transport zu einem Krankenhaus werden von der Krankenhaus-Zusatzversicherung übernommen. Sollte ein Unfall im Ausland passieren, so übernimmt die Krankenhaus-Zusatzversicherung die Aufwendungen für einen notwendigen Kranken-Rücktransport.

Bei der Zahnersatz-Zusatzversicherung haben Sie weltweiten Versicherungsschutz und können unter den niedergelassenen approbierten Zahnärzten und Ärzten frei wählen.

Der Versicherungsschutz der Auslands-Krankenversicherung erstreckt sich weltweit auf das Ausland. Als Ausland gilt nicht die Bundesrepublik Deutschland.

Wer ist versichert?

Bei der Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall sind nur Personen versicherbar, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Zudem sind auch Neugeborene Kinder von Geburt an beitragsfrei für 12 Monate mitversichert, wenn wenigstens ein Elternteil mindestens 3 Monate im Rahmen der Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall der DFV versichert ist.

Auch bei Zahnersatz-Zusatzversicherung und bei der Auslands-Krankenversicherung sind nur Personen versicherbar, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Weitere Informationen zu den Leistungen der KombiKranken 3 plus finden Sie in unserer Übersicht zum Deckungsumfang.

Kombiversicherung

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