Leistungsumfang der KombiKranken 3 plus
Mit der KombiKranken 3 plus der DFV Deutsche Familienversicherung AG verfügen Sie über ein leistungsstarkes Versicherungs-Paket, welches die Versorgungslücke zur gesetzlichen Krankenversicherung verringert. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über den Deckungsumfang der Versicherung. Die Angaben zu den Versicherungsleistungen sind jedoch verkürzt. Maßgeblich sind alleine die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Fassung.
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| Unfallbedingter stationärer Krankenhausaufenthalt |
100 % Erstattung der Kosten nach Vorleistung der GKV für gesonderte Unterbringung im Zweibettzimmer. Zählt die Unterkunft im Zweibettzimmer zu den allgemeinen Krankenhaus- leistungen, ist der Zuschlag für das Einbettzimmer zu 60 % erstattungsfähig. |
| Unfallbedingte Chefarztbehandlung |
100 % Erstattung der Kosten nach Vorleistung der GKV bis zum GOÄ/GOZ Höchstsatz. |
| Unfallbedingter Transport zum und vom Krankenhaus (bis max. 100 km) |
100 % Erstattung soweit die Leistungen über die der GKV hinausgehen. |
| Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland wegen Unfall |
100 % Erstattung der Kosten |
| Lebensnotwendiger unfallbedingter Krankenrücktransport aus dem Ausland per Rettungsflug |
100 % Erstattung der Kosten |
| Sonstiger unfallbedingter Krankentransport aus dem Ausland |
Transport bis zu den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr die der für eine Person entspricht |
| Gesetzlicher Festzuschuss |
Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz. (Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragener Zahnersatz sowie deren Reparatur) Übernahme bis zu max. 100% der Kosten. |
| Leistungsbegrenzungen innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre (Gesamtleistung je versicherter Person und Versicherungsjahr) |
Im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 € Innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre zusammen höchstens 500 €, innerhalb der ersten drei höchstens 750 €, innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre zusammen höchstens 1.000 €. |
| Arztbehandlungen |
Ambulante und stationäre Arztbehandlungen |
| Arznei- und Verbandmittel, die aufgrund ärztlicher Verordnung bezogen werden |
Kostenerstattung |
| Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung (z.B. Bäder, Massagen) |
Kostenerstattung |
| Unterkunft und Verpflegung, bei stationärer Heilbehandlung in einem Krankenhaus im Aufenthaltsland |
Kostenerstattung |
| Medizinisch notwendiger Transport zum Krankenhaus oder zum nächstgelegenen Arzt |
Kostenerstattung |
| Schmerzstillende Zahnbehandlungen |
Kostenerstattung für Notfallbehandlungen. Es wird kein Zahnersatz geleistet. |
| Rücktransporte |
Erstattung der Kosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransportes in die Bundesrepublik Deutschland |
| Überführung bei Tod im Ausland während der Reise |
Erstattung der Überführungskosten bei Tod während der Reise bis zu einem Höchstbetrag, der den zweifachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr entspricht |
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