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Häufige Fragen zur KombiVersicherung 5 plus

Warum eine Kombiversicherung 5 plus?

Mit dem Versicherungspaket KombiVersicherung 5 plus der DFV Deutsche Familienversicherung AG können Sie sich in einem Vertrag zu einem Paketpreis gegen die Folgen vieler üblicher Gefahren des täglichen Lebens absichern. Die leistungsstarke KombiVersicherung 5 plus beinhaltet die Unfall-, Hausrat-, Glas-, Haftpflicht-, sowie die Verkehrsrechtschutzversicherung. Es werden also eine Vielzahl erdenklicher Risiken abgedeckt - die KombiVersicherung 5 plus hilft beispielsweise bei der Bewältigung von Unfallfolgen, wehrt Haftpflichtansprüche ab, ersetzt Hausratsschäden und unterstützt den Versicherungsnehmer bei Verkehrsrechtsfällen im Straßenverkehr. Kurzum: Mit einer leistungsstarken Police, kann sich der Versicherte gegen eine Vielzahl von Risiken absichern. Individuelle Leistungserweiterungen zum Paket sind jederzeit möglich – so kann beispielsweise eine Hundehalterhaftpflichtversicherung zur privaten Haftpflichtversicherung jederzeit auf Wunsch hinzugenommen werden. Die KombiVersicherung 5 plus ist in zwei Tarifen mit abgestuften Deckungssummen erhältlich.

 

Was ist bei der KombiVersicherung 5 plus versichert?

Die Kombiversicherung 5 plus der DFV Deutsche Familienversicherung AG bündelt die Leistungen von fünf existenziell wichtigen Versicherungen zu einem starken Paket. Im Einzelnen umfasst die KombiVersicherung 5 plus folgende Versicherungs-Leistungen:

Unfallversicherung
Durch die Leistungen der Unfallversicherung werden die finanziellen Auswirkungen von Unfällen im privaten und beruflichen Bereich, etwa bei Invalidität, aufgefangen. Darüber hinaus werden im Schadenfall weitere Zahlungen geleistet, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, z.B. Ersatz von Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall.

Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Hausrat infolge von Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die notwendigen Reparaturen an beschädigten Hausrat und ersetzt jene Gegenstände, die nicht repariert werden können, zum Neuwert. Die Hausratversicherung schützt die Vermögenswerte in Haus und Heim.

Glasversicherung
Die Glasersicherung ergänzt die Hausratversicherung und übernimmt Kosten an beschädigten Hausrat aus Glas und glasähnlichen Sachen. Auch Ceran-Kochfelder sind über die Glasversicherung versichert.

Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Auch diese ist Bestandteil der KombiVersicherung 5 plus. Für alle Schäden, die Sie schuldhaft, also auch fahrlässig, verursachen, haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt jene Schäden, die einem anderen zugefügt werden und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen gegen Sie ab.

Verkehrsrechtsschutzversicherung
Durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung innerhalb der KombiVersicherung 5 plus, sind Sie auch im Straßenverkehr bestens abgesichert. Durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für Sie als Fußgänger, Radfahrer und als Eigentümer oder Halter eines Kraftfahrzeuges. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft im Schadensfall bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes und übernimmt Rechtsanwalts- und Prozesskosten.

Leistungserweiterungen
Durch individuell auswählbare Leistungserweiterungen können Sie die KombiVersicherung 5 plus Ihren ganz speziellen Gegebenheiten anpassen.

 

Wo gilt der Versicherungsschutz der KombiVersicherung 5 plus?

Durch die KombiVersicherung 5 plus sind Sie Rund-um-die-Uhr in fast allen Lebenslagen geschützt. Sie genießen Versicherungsschutz bei Unfällen in Heim und Freizeit und sogar weltweit auf Reisen. Auch die Privathaftpflichtschutz gilt weltweit, d.h. Sie sind auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bei vorübergehenden Aufenthalt, d.h. nicht länger als 12 Wochen) bestens bei Haftpflichtfällen abgesichert.

Die integrierte Hausratversicherung und die Glasversicherung beziehen sich auf den Versicherungsort, d.h. in der Regel die eigene Wohnung. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung innerhalb der KombiVersicherung 5 plus gilt auch in der Europäischen Union, der Türkei und Israel. In Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten von bis zu 12 Wochen besteht darüber hinaus der Versicherungsschutz weltweit. Dies gilt nicht für den Staat, dessen Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt, oder in dem Sie einen Wohnsitz hat.

 

Wer ist bei der KombiVersicherung 5 plus versichert?

Beim Unfallversicherungsschutz innerhalb der KombiVersicherung 5 plus haben Sie die Möglichkeit nicht nur sich, sondern durch die Aufnahme zusätzlich versicherter Personen (z.B. Ehegatte und Kinder) Ihre ganze Familie gegen Unfallschäden abzusichern. Zudem haben Sie bei der Tarif-Variante mit der höheren Deckungssumme die Möglichkeit, die Unfall-Deckungssumme auf die ganze Familie auszuweiten. So ist Ihre ganze Familie mit einer privaten Unfallversicherung geschützt.

Bei der Hausratversicherung und der Glasversicherung sind privat genutzte, bewegliche Sachen innerhalb des Versicherungsortes, d.h. in der Regel Ihre eigene Wohnung, gegen Schäden geschützt.

Bei der Privathaftpflichtversicherung sind versichert der Versicherungsnehmer, seine in seinem Haushalt lebenden Kinder, seine Lebens oder Ehepartner und dessen im Haushalt lebende Kinder, auch soweit es sich um Stiefkinder handelt. Volljährige Kinder sind bei der Privathaftpflichtversicherung innerhalb der KombiVersicherung 5 plus so lange versichert, wie sie sich in einem ununterbrochenen Ausbildungsverhältnis befinden.

Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung innerhalb der KombiVersicherung 5 plus besteht Versicherungsschutz als Eigentümer oder Halter eines Kraftfahrzeuges sowie Anhängers. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in Ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen eines solchen Motorfahrzeuges. Versicherungsschutz besteht auch als Mieter eines Kraftfahrzeuges bzw. Anhängers. Versicherungsschutz besteht mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für den Versicherungsnehmer auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in der Eigenschaft als Fahrer jedes Fahrzeuges (auch wenn es weder Ihnen gehört noch auf Sie zugelassen ist), Fahrgast, Fußgänger und als Radfahrer.

 

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