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Bei einem Urlaubsaufenthalt außerhalb von Deutschland ist eine Auslandskrankenversicherung für die ganze Familie unersetzbar, denn in vielen Ländern sind die Leistungen der Krankenkassen eingeschränkt. Insbesondere im außereuropäischen Ausland haben Sie oftmals keinen Versicherungsschutz. Für eine sichere Reise gehört deshalb immer eine Auslandskrankenversicherung für die Familie ins Reisegepäck.
Mit einer Auslandskrankenversicherung Familie werden Ihnen bei Krankheit oder Unfall im Ausland nicht nur die Zuzahlungen bei Medikamenten, Arztbehandlungen und Krankenhausaufenthalten erstattet, sondern auch die hohen Kosten für einen ärztlich verordneten Krankenrücktransport. Für einen Ambulanzflug kommen schnell vier bis fünfstellige Summen zusammen – die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Mit einer Auslandskrankenversicherung Familie der DFV können Sie vorsorgen und haben somit bei notwendigen Krankenrücktransporten aus dem Ausland weltweiten Kostenschutz.
Mit unserem praktischen Tarif Familie der Auslandskrankenversicherung können Sie Ihre gesamte Familie ab nur 19,90 Euro Jahresbeitrag absichern. Der Familientarif der Auslandskrankenversicherung gilt für in der häuslichen Gemeinschaft lebende Ehe- und Lebenspartner und Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Für mitversicherte Kinder endet der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung Familie mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Anzahl der Kinder ist nicht begrenzt.
Zudem übernimmt die Auslandskrankenversicherung im Tarif Familie die Kosten für die Kinderbetreuung versicherter minderjähriger Kinder, wenn der Versicherungsnehmer durch einen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt oder Tod daran gehindert ist, die in seinem Haushalt lebenden minderjährigen Kinder zu betreuen und eine andere Person zur Kinderbetreuung nicht zur Verfügung steht. Die Kosten werden von der Auslandskrankenversicherung Familie für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes oder im Fall des Todes bis zur Rückkehr an den ständigen Wohnsitz des Verstorbenen übernommen.
Die umfassende Auslandskrankenversicherung zum günstigen Beitrag. Maßgeblich für den Beitrag ist das Alter der ältesten versicherten Person.