Häufige Fragen zur Auslandsversicherung
Warum braucht man eine Auslandskrankenversicherung?
Die Auslandskrankenversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland. Die gesetz- liche Krankenversicherung bietet in den meisten europäischen Reiseländern eine Grundversorgung. Zwar bestehen mit diesen Ländern Sozialversicherungsabkommen, aber trotzdem kann es passieren, dass der Kassenpatient Zuzahlungen, beispielsweise bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten leisten muss. Außerhalb von Europa bestehen zumeist keine Sozialabkommen, d. h. die Krankenkassen übernehmen keinerlei Kosten. Der Patient muss dann bei Krankheit oder nach einem Unfall, die Rechnungen für die Arztbehandlung, für den Krankentransport und für die Verpflegung und Unter- bringung im Krankenhaus aus dem eigenen Geldbeutel begleichen. Die Auslandskrankenversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG ersetzt dem Patienten dann diese entstanden Aufwendungen. Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport aus dem Ausland dürfen laut Gesetzgeber grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Mit einer Auslandskrankenversicherung der DFV hat der Patient auch in einem solchen Fall vollen Kostenschutz – und das weltweit.
Was ist bei einer Auslandskrankenversicherung versichert?
Die Auslandskrankenversicherung erstattet die Zuzahlungen unter Anrechnung einer Vorleistung der gesetzlichen Kranken- versicherung, die im Ausland entstandenen Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Arzt-Leistungen, für Arznei- und Verbandmittel und für den Transport zum nächst erreichbaren Krankenhaus oder Arzt. Außerdem über- nimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung bei einer medizinisch notwen- digen, stationären Heilbehandlung. Auch schmerzstillende Notfall-Zahnarztbehandlungen übernimmt die Auslandskranken- versicherung der DFV. Kommt es zu finanziellen Aufwendungen im Rahmen eines medizinisch notwendigen, ärztlichen Rücktransportes in die Bundesrepublik Deutschland, dann übernimmt die Auslandskrankenversicherung der DFV Ihre enstandenen Aufwendungen.
Wo gilt der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Wer ist bei der Auslandskrankenversicherung versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Kundenmeinungen
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