- 1 Kombi
- 2 Unfall
- 3 Hausrat & Glas
- 4 Haftpflicht
- 5 Rechtsschutz
- 6 Kranken
- 7 Zahn
- 8 Pflege
- 9 Kfz
- 10 Riester
Service-Hotline
069 - 9 58 69 69
Montag-Samstag 9-19 Uhr
Schadenservice
069 - 9 58 69 67
24 Stunden rund um die Uhr
Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung stehen Ihnen im Falle eines Unfalls die gesetzlichen Leistungen zu, die eine Grundversorgung sicherstellen. Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall haben Sie entscheidende Vorteile, denn damit bekommen Sie Leistungen erstattet, die sonst nur einem Privatpatienten zustehen. Die Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall gewährleistet eine bestmögliche Betreuung im stationären Bereich, die von einer komfortablen Ein-/Zweibett-Unterbringung im Krankenhaus bis hin zu einer Chefarztbehandlung reicht. Zudem werden die Transportkosten zum und vom Krankenhaus und unfallbedingte Rückführungskosten aus dem Ausland, erstattet.
Bei der Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall sind nur Personen versicherbar, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Zudem sind auch Neugeborene Kinder von Geburt an beitragsfrei für 12 Monate mitversichert, wenn wenigstens ein Elternteil mindestens 3 Monate im Rahmen der DFV Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall versichert ist.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall finden Sie in unserer Übersicht zum Deckungsumfang.
Die Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall erstattet die Kosten für unfallbedingte Leistungen im Krankenhaus, soweit diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Erstattungsfähig sind folgende Aufwendungen:
Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle, die eine Behandlung oder Aufnahme in einem stationären Bereich erfordern. Auch die Kosten für einen unfallbedingten Kranken-Transport zu einem Krankenhaus werden von der Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall übernommen. Sollte ein Unfall im Ausland passieren, so übernimmt die Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen Kranken-Rücktransport.