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Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall

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ab 5,99 € mtl.

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  • Stationäre Zusatzleistungen, die von der Kasse nicht getragen werden
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  • Schnell und einfach versichert
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  • Häufige Fragen zur Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall

    Warum braucht man den Versicherungsschutz?

    Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung stehen Ihnen im Falle eines Unfalls die gesetzlichen Leistungen zu, die eine Grundversorgung sicherstellen. Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall haben Sie entscheidende Vorteile, denn damit bekommen Sie Leistungen erstattet, die sonst nur einem Privatpatienten zustehen. Die Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall gewährleistet eine bestmögliche Betreuung im stationären Bereich, die von einer komfortablen Ein-/Zweibett-Unterbringung im Krankenhaus bis hin zu einer Chefarztbehandlung reicht. Zudem werden die Transportkosten zum und vom Krankenhaus und unfallbedingte Rückführungskosten aus dem Ausland, erstattet.

    Wer ist versichert?

    Bei der Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall sind nur Personen versicherbar, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Zudem sind auch Neugeborene Kinder von Geburt an beitragsfrei für 12 Monate mitversichert, wenn wenigstens ein Elternteil mindestens 3 Monate im Rahmen der DFV Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall versichert ist.

    Weitere Informationen zu den Leistungen der Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall finden Sie in unserer Übersicht zum Deckungsumfang.

    Was ist versichert?

    Die Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall erstattet die Kosten für unfallbedingte Leistungen im Krankenhaus, soweit diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Erstattungsfähig sind folgende Aufwendungen:

    • Krankenhaus-Unterbringung: Die unfallbedingten Kosten für eine gesonderte Unterbringung im Zweibettzimmer werden zu 100 % übernommen. Wählt der Versicherte eine Unterkunft im Einbettzimmer, so wird der Unterkunftszuschlag für ein Zweibettzimmer erstattet. Zählt die Unterkunft im Zweibettzimmer zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, ist der Zuschlag für das Einbettzimmer zu 60 % erstattungsfähig.
    • Chefarzt: Erstattung der Kosten für eine unfallbedingte Behandlung im Krankenhaus durch den Chefarzt.
    • Transport zum und vom Krankenhaus: Erstattung der unfallbedingten Kosten des Transportes zum und vom Krankenhaus zu 100% (jeweils bis 100 km, im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber nur zum Krankenhaus), soweit diese über die Leistungen der gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen.
    • Rücktransport wegen Unfall: Darüber hinaus sind bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport wegen Unfallfolge aus dem Ausland die Kosten bis zu 100 % erstattungsfähig.

    Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle, die eine Behandlung oder Aufnahme in einem stationären Bereich erfordern. Auch die Kosten für einen unfallbedingten Kranken-Transport zu einem Krankenhaus werden von der Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall übernommen. Sollte ein Unfall im Ausland passieren, so übernimmt die Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen Kranken-Rücktransport.



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