Leistungsumfang der kompakten Zahnzusatzversicherung ZahnSchutzbrief
Mit dem leistungsstarken ZahnSchutzbrief der DFV Deutsche Familienversicherung AG verfügen Sie über eine perfekte Kombination von zwei Zahnzusatzversicherungen. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über den Deckungsumfang des ZahnSchutzbriefes, der aus einer Zahnerhalt- und einer Zahnersatz-Zusatzversicherung besteht. Die Angaben sind jedoch verkürzt. Maßgeblich sind alleine die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Fassung.
| Zahnersatz-Zusatzversicherung | ZahnSchutzbrief Leistungsumfang |
|---|---|
| Gesetzlicher Festzuschuss für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz sowie deren Reparatur) | Verdoppelung der gesetzlichen Festzuschüsse, max. 100% Erstattung der Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). |
| Leistungsbegrenzungen innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre (Gesamtleistung je versicherter Person und Versicherungsjahr) | Im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 €. Innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre zusammen höchstens 500 €, innerhalb der ersten drei höchstens 750 €, innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre zusammen höchstens 1.000 €. |
| Zahnerhalt-Zusatzversicherung | ZahnSchutzbrief Leistungsumfang |
|---|---|
| Einlage- und Kunststofffüllungen, Laborarbeiten und funktionstherapeutische Leistungen | 100 % Erstattung (zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung GKV) |
| Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (z.B. Erstellung des Mundhygienestatus, Aufklärung, Fluoridierung der Zahnschmelzhärtung, Beseitigung von Zahnbelägen u. Verfärbungen, Behandlung v. überempfindlichen Zahnflächen etc.) | 50 € je Versicherungsjahr, 100% Erstattung der Kosten (zusammen mit der Vorleistung der GKV). |
| Leistungsbegrenzungen innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre (Gesamtleistung je versicherter Person und Versicherungsjahr) | Im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 €. Innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre zusammen höchstens 500 €, innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre höchstens 750 € und innerhalb der ersten vier Jahre höchstens 1.000 €. |


