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Rechtsschutzversicherung

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ab 2,75 € mtl.

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Ihre Vorteile

  • Effektiver Kostenschutz bei Rechtsstreitigkeiten
  • Übernahme von Anwalts- & Gerichtskosten
  • Garantiert schnelle Bearbeitung Ihres Leistungsanspruchs
  • Verkehrsrechtsschutz auch als Fußgänger und Radfahrer

Service

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  • Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung

    Warum braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

    Eine Rechtsschutzversicherung bietet vorteilhafte Leistungen bei juristischen Auseinandersetzungen. Streitfälle mit Verkehrsteilnehmern, Nachbarn, Ämtern und Arbeitgebern werden immer häufiger. Wer sich mit juristischen Mitteln wehrt, muss mit erheblichen finanziellen Aufwendungen rechnen, denn die Kosten und Gebühren für Anwälte und Gerichte sind hoch. Viele, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen schrecken daher vor juristischen Auseinandersetzungen zurück und verzichten so auf Ihr gutes Recht. Daher ist eine eigene Rechtsschutzversicherung unverzichtbar, denn diese steht Ihnen zur Seite, wenn der Gang zum Richter unvermeidlich ist und übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten für Sie. Der Kostenschutz durch die Rechtsschutzversicherung für gerichtliche Verfahren sorgt somit für juristische "Waffengleichheit", denn die Prozessgegner sind häufig finanzstark (z.B. Kfz-Haftpflichtversicherungen) oder Kontrahenten, die selbst mit einer Rechtsschutzversicherung ausgestattet sind.

    Was ist versichert?

    Die Rechtsschutzversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG übernimmt im Versicherungsfall Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen. Zu diesen Kosten und Aufwendungen die die Rechtsschutzversicherung übernimmt gehören:

    • die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes
    • die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und die Kosten des Gerichtsvollziehers
    • die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
    • die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie die Kosten der Vollstreckung
    • die Kosten eines technischen Sachverständigen in Fällen der Verteidigung in Verkehrs-Straffällen und bei Streitigkeiten bei Kauf- und Reparaturverträgen des versicherten Fahrzeuges sowie Anhängern
    • die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zur vereinbarten Höhe für eine Kaution, die gestellt werden muss, um Sie einstweilen vor einer Untersuchungshaft zu verschonen
    • die Prozess- und Anwaltskosten der Gegenseite, soweit Sie diese aus rechtlichen Gründen erstatten müssen

    Eine Rechtsschutzversicherung der DFV beinhaltet immer auch einen Verkehrsrechtsschutz. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gewährt Ihnen nicht nur Rechtsschutz als Autofahrer, sondern auch als Radfahrer und Fußgänger. Zu den Leistungsbestandteilen der Verkehrsrechtsschutzversicherung gehören u.a.:

    • Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
    • Verkehrs-Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
    • Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
    • Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
    • Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
    • Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

    Die DFV bietet die Verkehrsrechtsschutzversicherung plus, mit der Sie als Halter oder Eigentümer eines auf Sie zugelassenen Fahrzeuges abgesichert sind. Eine Erweiterung auf alle Familienmitglieder und deren Fahrzeuge bietet die Verkehrsrechtsschutzversicherung Familie plus.

    Erweiterte Leistungsinhalte die auch einen Privat-Rechtsschutz gewähren, bietet die Rechtsschutzversicherung 2 plus. Mit dem Privat-Rechtsschutz innerhalb der Rechtsschutzversicherung erhalten Sie einen komfortablen Rechtsschutz der Ihnen u.a. bei Streitigkeiten mit Ämtern, Nachbarn und Vertragspartnern zur Seite steht. Der Privat-Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung umfasst u.a.:

    • Schadenersatz-Rechtsschutz
    • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    • Sozialgerichts-Rechtsschutz
    • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
    • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    • Straf-Rechtsschutz
    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    • Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
    • Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten

    Den Privat-Rechtsschutz der Rechtsschutzversicherung können Sie mit weiteren Rechtsschutz-Leistungsbausteinen erweitern. Bei der Rechtsschutzversicherung 3 plus können Sie zwischen einem Berufs- oder einem Haus-/Wohnungs-Rechtsschutz wählen.

    Mit dem Berufs-Rechtsschutz innerhalb der Rechtsschutzversicherung unterstützen wir Sie bei juristischen Auseinandersetzungen, die aus Arbeitsverhältnissen entstanden sind. Häufige Rechtsfälle, die Arbeitnehmer betreffen, sind z.B. Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen, Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz und ungerechtfertigte Beurteilungen in Arbeitszeugnissen.

    Einen vorsorgenden Schutz bietet auch der Rechtsschutz für den Haus- und Wohnbereich als wählbarer Baustein der Rechtsschutzversicherung 3 plus. Als Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung ist dieser Leistungsbaustein der Rechtsschutzversicherung unabdingbar. Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz innerhalb der Rechtsschutzversicherung gilt für eine selbst genutzte Wohneinheit. Rechtsschutz besteht z.B. bei juristischen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gebäuden und Grundstücken, bei Auseinandersetzungen mit Vermietern und bei Streitigkeiten mit Nachbarn.

    Eine umfassende Rechtsschutzversicherung, die alle genannten Leistungs-Bausteine umfasst, bietet Ihnen die komfortable Rechtsschutzversicherung 4 plus.

     

    Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Die Rechtsschutzversicherung der DFV gilt in der Europäischen Union, der Türkei und Israel. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten bis zu 12 Wochen weltweit.

    Im Ausland werden im Rahmen der Rechtsschutzversicherung bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles die folgenden Leistungen bzw. Kosten übernommen:

    • die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes
    • die Vergütung eines im Ausland ansässigen technischen Sachverständigen in Fällen der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges sowie Anhängers
    • die Reisekosten bei Reisen zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzen übernommen
    • die Übersetzungskosten der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen
    • die Bereitstellung und Kostenübernahme eines im Ausland für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlichen Dolmetschers
    • Weltweiter Rechtsschutz im vereinbarten Vertrags-Rechtsschutz bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen im Zusammenhang mit Verträgen, die über das Internet geschlossen wurden (Begrenzung im Rechtsschutzfall auf max. 100.000,- € Versicherungssumme)

    Damit bietet Ihnen die Rechtsschutzversicherung auch im Ausland viele vorteilhafte Leistungen.

    Wer ist versichert?

    Im Bereich der Verkehrsrechtsschutzversicherung plus der DFV besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter eines Kraftfahrzeuges sowie Anhängers. Handelt es sich um mehrere Fahrzeuge und wird nur für ein Versicherungsbeitrag gezahlt, dann ist das zuerst zugelassene Fahrzeug in dieser Rechtsschutzversicherung versichert.

    Der Versicherungsschutz dieser Rechtsschutzversicherung erstreckt sich auf alle Personen in Ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen eines solchen Motorfahrzeuges (bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung Familie plus gilt der Versicherungsschutz auch für Familienmitglieder und deren Fahrzeuge). Versicherungsschutz besteht auch als Mieter eines Kraftfahrzeuges bzw. Anhängers. Versicherungsschutz besteht mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für Sie als Versicherungsnehmer auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in der Eigenschaft als:

    • Fahrer jedes Fahrzeuges, das Ihnen gehört, noch auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist;
    • Fahrgast
    • Fußgänger
    • Radfahrer

    Innerhalb der Rechtsschutzversicherung sind bei den Leistungsbausteinen Privat-, Berufs- und Haus-/Wohnungs-Rechtsschutz der Versicherungsnehmer und seine im Haushalt lebenden Lebenspartner und minderjährige Kinder, sowie Unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder bis diese eine berufliche Tätigkeit ausüben, versichert.

    Maßgeblich für alle Angaben sind die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Rechtsschutzversicherung in der aktuellen Fassung.

     



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