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Eine Rechtsschutzversicherung bietet vorteilhafte Leistungen bei juristischen Auseinandersetzungen. Streitfälle mit Verkehrsteilnehmern, Nachbarn, Ämtern und Arbeitgebern werden immer häufiger. Wer sich mit juristischen Mitteln wehrt, muss mit erheblichen finanziellen Aufwendungen rechnen, denn die Kosten und Gebühren für Anwälte und Gerichte sind hoch. Viele, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen schrecken daher vor juristischen Auseinandersetzungen zurück und verzichten so auf Ihr gutes Recht. Daher ist eine eigene Rechtsschutzversicherung unverzichtbar, denn diese steht Ihnen zur Seite, wenn der Gang zum Richter unvermeidlich ist und übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten für Sie. Der Kostenschutz durch die Rechtsschutzversicherung für gerichtliche Verfahren sorgt somit für juristische "Waffengleichheit", denn die Prozessgegner sind häufig finanzstark (z.B. Kfz-Haftpflichtversicherungen) oder Kontrahenten, die selbst mit einer Rechtsschutzversicherung ausgestattet sind.
Die Rechtsschutzversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG übernimmt im Versicherungsfall Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen. Zu diesen Kosten und Aufwendungen die die Rechtsschutzversicherung übernimmt gehören:
Eine Rechtsschutzversicherung der DFV beinhaltet immer auch einen Verkehrsrechtsschutz. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gewährt Ihnen nicht nur Rechtsschutz als Autofahrer, sondern auch als Radfahrer und Fußgänger. Zu den Leistungsbestandteilen der Verkehrsrechtsschutzversicherung gehören u.a.:
Die DFV bietet die Verkehrsrechtsschutzversicherung plus, mit der Sie als Halter oder Eigentümer eines auf Sie zugelassenen Fahrzeuges abgesichert sind. Eine Erweiterung auf alle Familienmitglieder und deren Fahrzeuge bietet die Verkehrsrechtsschutzversicherung Familie plus.
Erweiterte Leistungsinhalte die auch einen Privat-Rechtsschutz gewähren, bietet die Rechtsschutzversicherung 2 plus. Mit dem Privat-Rechtsschutz innerhalb der Rechtsschutzversicherung erhalten Sie einen komfortablen Rechtsschutz der Ihnen u.a. bei Streitigkeiten mit Ämtern, Nachbarn und Vertragspartnern zur Seite steht. Der Privat-Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung umfasst u.a.:
Den Privat-Rechtsschutz der Rechtsschutzversicherung können Sie mit weiteren Rechtsschutz-Leistungsbausteinen erweitern. Bei der Rechtsschutzversicherung 3 plus können Sie zwischen einem Berufs- oder einem Haus-/Wohnungs-Rechtsschutz wählen.
Mit dem Berufs-Rechtsschutz innerhalb der Rechtsschutzversicherung unterstützen wir Sie bei juristischen Auseinandersetzungen, die aus Arbeitsverhältnissen entstanden sind. Häufige Rechtsfälle, die Arbeitnehmer betreffen, sind z.B. Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen, Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz und ungerechtfertigte Beurteilungen in Arbeitszeugnissen.
Einen vorsorgenden Schutz bietet auch der Rechtsschutz für den Haus- und Wohnbereich als wählbarer Baustein der Rechtsschutzversicherung 3 plus. Als Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung ist dieser Leistungsbaustein der Rechtsschutzversicherung unabdingbar. Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz innerhalb der Rechtsschutzversicherung gilt für eine selbst genutzte Wohneinheit. Rechtsschutz besteht z.B. bei juristischen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gebäuden und Grundstücken, bei Auseinandersetzungen mit Vermietern und bei Streitigkeiten mit Nachbarn.
Eine umfassende Rechtsschutzversicherung, die alle genannten Leistungs-Bausteine umfasst, bietet Ihnen die komfortable Rechtsschutzversicherung 4 plus.
Die Rechtsschutzversicherung der DFV gilt in der Europäischen Union, der Türkei und Israel. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten bis zu 12 Wochen weltweit.
Im Ausland werden im Rahmen der Rechtsschutzversicherung bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles die folgenden Leistungen bzw. Kosten übernommen:
Damit bietet Ihnen die Rechtsschutzversicherung auch im Ausland viele vorteilhafte Leistungen.
Im Bereich der Verkehrsrechtsschutzversicherung plus der DFV besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter eines Kraftfahrzeuges sowie Anhängers. Handelt es sich um mehrere Fahrzeuge und wird nur für ein Versicherungsbeitrag gezahlt, dann ist das zuerst zugelassene Fahrzeug in dieser Rechtsschutzversicherung versichert.
Der Versicherungsschutz dieser Rechtsschutzversicherung erstreckt sich auf alle Personen in Ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen eines solchen Motorfahrzeuges (bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung Familie plus gilt der Versicherungsschutz auch für Familienmitglieder und deren Fahrzeuge). Versicherungsschutz besteht auch als Mieter eines Kraftfahrzeuges bzw. Anhängers. Versicherungsschutz besteht mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für Sie als Versicherungsnehmer auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in der Eigenschaft als:
Innerhalb der Rechtsschutzversicherung sind bei den Leistungsbausteinen Privat-, Berufs- und Haus-/Wohnungs-Rechtsschutz der Versicherungsnehmer und seine im Haushalt lebenden Lebenspartner und minderjährige Kinder, sowie Unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder bis diese eine berufliche Tätigkeit ausüben, versichert.
Maßgeblich für alle Angaben sind die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Rechtsschutzversicherung in der aktuellen Fassung.