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Häufige Fragen zum UnfallSchutzbrief

Warum braucht man den UnfallSchutzbrief?

Der UnfallSchutzbrief kombiniert eine private Unfallversicherung und eine Krankenhaus-Zusatzversicherung nach Unfall in einem praktischen Schutzbrief. Sie brauchen eine private Unfallversicherung, weil Sie sonst gegen die Folgen eines Unfalls nicht wirksam geschützt sind, denn von der gesetzlichen Unfallversicherung sind im wesentlichen nur Berufstätige während der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit sowie Kinder und Studierende in Schule und Universität bzw. auf dem Weg dorthin versichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung kennt zudem keine Invaliditätsleistungen, sondern nur die Übernahme von Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten. Da zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit passieren, ist dann nicht einmal dieser Minimalschutz vorhanden. Nur eine private Unfallversicherung übernimmt auch Folgekosten aus Unfällen, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit stehen. Die private Unfallversicherung der DFV gewährt beispielsweise eine Einmalzahlung für den Fall einer Invalidität, eine Todesfallleistung und die Übernahme von Bergungskosten im In- und Ausland.

Optimal ergänzt werden die Leistungen der privaten Unfallversicherung durch die Krankenhaus-Zusatzversicherung nach Unfall, die auch Bestandteil des UnfallSchutzbriefes der DFV ist. Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung stehen Ihnen im Falle eines Unfalls stationäre Leistungen zu, die eine Grundversorgung sicherstellen. Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall haben Sie entscheidende Vorteile, denn damit bekommen Sie Leistungen erstattet, die sonst Privatpatienten geltend machen können. Die Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall gewährleistet nach einem Unfall eine bestmögliche Betreuung im stationären Bereich, die von einer komfortablen Ein-/Zweibett-Unterbringung im Krankenhaus bis hin zu einer Chefarztbehandlung reicht. Zudem werden die Transportkosten zum und vom Krankenhaus und sogar unfallbedingte Rückführungskosten aus dem Ausland erstattet.

Beispielsfall: Hans K. stürzt bei einem Snowboardausflug in den Alpen in eine Gletscherspalte. Er muss aufwendig mit einem Helikopter der Bergrettung geborgen werden. Hans K. besitzt den UnfallSchutzbrief der DFV. Die hohen Kosten für den Transport zum Krankenhaus und für den anschließenden Rücktransport nach Deutschland übernimmt daher der UnfallSchutzbrief der DFV. Im Krankenhaus wird Hans K. vom Chefarzt - einem anerkannten Spezialisten in der Unfallchirugie - behandelt und erhält auf seinen Wunsch hin eine Zweibett-Unterbringung. Die Mehrkosten für die Chefarztbehandlung und die Zweibett-Unterbringung übernimmt der UnfallSchutzbrief der DFV. Trotz aller ärztlicher Bemühungen bleibt bei Hans K. ein dauerhafter Schaden, denn wegen des schweren Unfalls musste ein Bein und ein Finger amputiert werden. Damit ist Hans K. 90% Invalide. Er muss nun sein Haus und sein Auto behindertengerecht umbauen lassen. Da der Unfall während der Freizeit passiert ist, hat Hans K. keinen Anspruch auf eine Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch den UnfallSchutzbrief erhält Hans K. eine Invaliditätsleistung von 200.000 Euro ausgezahlt und kann somit viele Folgekosten seines Unfalls auffangen.

Was ist versichert?

Der UnfallSchutzbrief kombiniert eine private Unfallversicherung und eine Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall in einem Schutzbrief.

Folgende Leistungen werden im Bereich der privaten Unfallversicherung innerhalb des UnfallSchutzbriefes der DFV übernommen:

- Invaliditätsleistung: Diese erfolgt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird.

- Todesfallleistung: Wird an die Erben oder die bezugsberechtigte Person gezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalles in den darauf folgenden 12 Monaten verstorben ist.

- Leistungen im Fall kosmetischer Operationen: Werden unfallbedingte kosmetische Operationen notwendig, erstattet die DFV Unfallversicherung die Kosten bis zum vertraglich vereinbarten Betrag.

- Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze: Auch diese Kosten werden von der DFV Unfallversicherung übernommen. Des weiteren werden Kosten für fremde Hilfe erstattet, die bei der Rückführung der Kinder zum Wohnort nach einem Unfall entstanden sind. 

- Krankenhaus-Tagegeld: Wird ab der 6. Woche gezahlt, wenn sich eine versicherte Person in medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung (z.B. im Krankenhaus) befindet.

- Genesungsgeld: Nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt wird ein Genesungsgeld ab der 6. Woche gezahlt.

- Rooming-in-Kosten: Befindet sich ein Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach einem Unfall in medizinisch notwendiger, vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Erziehungsberechtigter bei dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird pro Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschlag von der DFV Unfallversicherung bezahlt.

Darüber hin sind weitere komfortable Leistungen im UnfallSchutzbrief inbegriffen, so z.B. Kur-Beihilfe, Reha-Beihilfe, medizinische Hilfsmittel oder aber auch die Vorsorgeversicherung für Neugeborene.

 

Die Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall innerhalb des UnfallSchutzbriefes erstattet die Kosten für unfallbedingte Leistungen im Krankenhaus, soweit diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Erstattungsfähig sind folgende Aufwendungen:

- Krankenhaus-Unterbringung. Die unfallbedingten Kosten für eine gesonderte Unterbringung im Zweibettzimmer werden zu 100% übernommen. Wählt der Versicherte eine Unterkunft im Einbettzimmer, so wird der Unterkunftszuschlag für ein Zweibettzimmer erstattet. Zählt die Unterkunft im Zweibettzimmer zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, ist der Zuschlag für das Einbettzimmer zu 60% erstattungsfähig.

- Chefarzt: Erstattung der Mehrkosten für eine unfallbedingte Behandlung im Krankenhaus durch den Chefarzt.

- Transport zum und vom Krankenhaus: Erstattung der unfallbedingten Kosten des Transportes zum und vom Krankenhaus zu 100% (jeweils bis 100 km, im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber nur zum Krankenhaus), soweit diese über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

- Rücktransport wegen Unfall: Darüber hinaus sind bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport wegen Unfallfolge aus dem Ausland die Kosten bis zu 100% erstattungsfähig.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Mit der privaten Unfallversicherung innerhalb des UnfallSchutzbriefes der DFV sind die versicherten Personen im Haushalt, beim Sport und in der Freizeit und im beruflichen Bereich gegen die Folgen von Unfallschäden versichert.

Der Versicherungsschutz der Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall innerhalb des UnfallSchutzbriefes gilt für Unfälle, die eine Behandlung oder Aufnahme in einem stationären Bereich erfordern. Auch die Kosten für einen unfallbedingten Kranken-Transport zu einem Krankenhaus werden von der Krankenhaus-Zusatzversicherung übernommen. Sollte ein Unfall im Ausland passieren, so übernimmt die Krankenhaus-Zusatzversicherung die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen Kranken-Rücktransport.

Darüber hinaus bietet der UnfallSchutzbrief der DFV weltweiten Schutz, d.h. auch auf Urlaubsreisen sind die versicherten Personen zuverlässig gegen die wichtigsten Unfallfolgen abgesichert.

Wer ist versichert?

Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, nicht nur sich, sondern auch Familienmitglieder, d.h. z.B. Ehegatten und Kinder, innerhalb der privaten Unfallversicherung des UnfallSchutzbriefes abzusichern. 

Unfälle, die der versicherten Person in Ausübung eines besonders gefährlichen Berufes passieren, dazu zählen z.B. Bergleute, Pyrotechniker und Sprengmeister sind nicht mitversichert.

Die Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall setzt voraus, das die versicherte Person Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist. Zudem sind auch Neugeborene von Geburt an beitragsfrei für 12 Monate mitversichert, wenn wenigstens eine Elternteil mindestens 3 Monate im Rahmen der DFV Krankenhaus-Zusatzversicherung bei Unfall versichert ist.

Weitere Informationen zu den Leistungen der UnfallSchutzbriefes finden Sie in unserer Übersicht zum Deckungsumfang.

UnfallSchutzbrief

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