Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Warum braucht man eine Unfallversicherung?
Etwa jeder 10. Bundesbürger erleidet im Jahr eine Unfallverletzung. Sie brauchen eine private Unfallversicherung, weil Sie sonst gegen die Folgen eines Unfalles nicht wirksam geschützt sind. Von der gesetzlichen Unfallversicherung sind im wesentlichen nur Berufstätige während der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit sowie Kinder und Studierende in Schule und Universität bzw. auf dem Weg dorthin versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung kennt zudem keine Invaliditätsleistungen, sondern nur die Übernahme von Heilbehandlungs- und Rehabilitätskosten. Da zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit erfolgen, ist dort nicht einmal dieser Minimalschutz vorhanden. Nur eine private Unfallversicherung übernimmt auch Folgekosten aus Unfällen, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit stehen. Die private Unfallversicherung der DFV gewährt beispielsweise eine Einmalzahlung für den Fall einer Invalidität, eine Todesfallleistung und die Übernahme von Bergungskosten im In- und Ausland.
Beispielsfall: Unfallversicherung übernimmt Invaliditätsleistung bei Treppensturz
Mario S. eilt schnell in den Keller um Getränke zu holen. Nach einem Fehltritt stürzt er die Treppe hinab. Der unglückliche Sturz hinterlässt eine Querschnittslähmung. Die private Unfallversicherung zahlt eine Invaliditätsleistung.
Was ist bei der Unfallversicherung versichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt keine Einmalzahlungen z.B. bei einer Invalidität nach einem Unfall. Deshalb sind die Leistungen einer privaten Unfallversicherung unverzichtbar – hier erhalten Sie auch einmalige Zahlungsleistungen z. B. einer unfallbedingten Invalidität. Folgende Leistungen werden von der privaten Unfallversicherung der DFV übernommen:
- Invaliditätsleistung: diese erfolgt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird.
- Krankenhaus-Tagegeld: kommt zum tragen, wenn sich eine versicherte Person in medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung (z.B. im Krankenhaus) befindet.
- Todesfallleistung: wird an die Erben oder bezugsberechtigte Person bezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalles in den darauf folgenden 12 Monaten verstorben ist.
- Leistungen im Fall kosmetischer Operationen: werden unfallbedingte kosmetische Operationen notwendig, erstattet die DFV Unfallversicherung die Kosten dieser bis zum vertraglich vereinbarten Betrag.
- Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze: auch diese Kosten werden von der DFV Unfallversicherung erstattet. Desweiteren werden Kosten für fremde Hilfe erstattet, die bei der Rückführung Ihrer Kinder zum Wohnort nach einem Unfall entstanden sind.
- Rooming-in-Kosten: Befindet sich ein im Rahmen des Vertrages versichertes Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Erziehungsberechtigter bei dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird pro Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschlag von der DFV Unfallversicherung bezahlt.
Darüber hinaus erhalten Sie bei unserer Unfallversicherung in der Premium-Variante weitere komfortable Leistungen:
- Genesungsgeld: nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt erhalten Sie ein Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes ab der 6. Woche gezahlt.
- Komageld: fällt der Versicherte infolge eines Unfalles in ein künstliches Koma, so wird für die Zeit des Komas das Krankenhaus-Tagegeld auch dann gezahlt, wenn die vereinbarte Karenzzeit noch nicht abgelaufen ist.
- Kurbeihilfe: wird gezahlt innerhalb von 3 Jahren nach einem versicherten Unfallereignis, wenn für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur durchgeführt wurde.
Wo gilt der Versicherungsschutz bei der Unfallversicherung?
Jedes Jahr ereignen sich alleine in Deutschland über 5 Millionen Unfälle in Heim und Freizeit. Da die gesetzliche Unfallversicherung in Heim und Freizeit nicht greift, ist eine private Unfallversicherung unabdingbar.
Mit der Unfallversicherung der DFV sind Sie im Hausbereich, beim Sport und in der Freizeit gegen die Folgen von Unfallschäden versichert. Darüber hinaus genießen Sie mit der privaten Unfallversicherung der DFV weltweiten Schutz, d.h. auch auf Urlaubsreisen sind Sie zuverlässig gegen die wichtigsten Unfallfolgen abgesichert.
Beispielsfall: Kletterunfall in den Bergen mit Folgen - die Unfallversicherung hilft
Bei einer Bergtour in den Alpen rutscht Familienvater Kurt S. einen Hang hinunter und bricht sich ein Bein. Nach dem der Verletzte aufwendig von Rettungskräften geborgen wurde, wird er in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Die private Unfallversicherung der DFV kommt für die Kosten des Bergungseinsatzes und die Transportkosten zum Krankenhaus auf.
Wer ist bei der Unfallversicherung versichert?
Sie haben die Möglichkeit nicht nur sich, sondern auch Familienmitglieder, d.h. z.B. Ehegatten und Kinder mit einer Unfallversicherung bei der DFV abzusichern. Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der jeweils versicherten Person ab. Wer einen besonders gefährlichen bzw. unfallträchtigen Beruf hat, zahlt i.d. Regel also einen höheren Beitrag als Angestellte in ungefährlicheren Berufen.
Nur Unfälle, die der versicherten Person in Ausübung eines besonders gefährlichen Berufes passieren, dazu zählen z.B. Bergleute, Pyrotechniker und Sprengmeister, werden auch nicht von der Unfallversicherung übernommen.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Unfallversicherung finden Sie in unserer Übersicht zum Deckungsumfang.
