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Gesunde und gepflegte Zähne tragen zum Wohlbefinden bei. Umso wichtiger sind eine professionelle vorbeugenden Pflege und die weitergehende Erhaltung der Zähne. Als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie für zahnerhaltende Maßnahmen beim Zahnarzt zum Teil mit erheblichen Zuzahlungen rechnen. Durch die preisgünstige und leistungsstarke Zahnzusatzversicherung für den Zahnerhalt der DFV können Sie Ihren Eigenanteil enorm senken.
Die Zahnzusatzversicherung für den Zahnerhalt beteiligt sich an den Kosten für vorbeugende Maßnahmen. Zur Zahnprophylaxe gehören die Erstellung eines Mundhygienestatus mit einer eingehenden Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, die professionelle Zahnreinigung sowie die Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen. Zu den weiteren Prophylaxemaßnahmen gehören die Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen und die Fissurenversiegelung.
Sollte trotz aller Pflege doch einmal eine Zahnfüllung fällig werden, dann erstattet Ihnen die Zahnzusatzversicherung für den Zahnerhalt den Eigenanteil für Kunststofffüllungen und für hochwertige Einlagefüllungen zu 100 %. Unter dem Strich reduzieren sich durch den Zuschuss Ihrer Krankenkasse zusammen mit der Zahnerhalt-Zusatzversicherung der DFV Ihre Kosten für Kunststoff- und Einlagefüllungen auf 0,- €.
Profitieren Sie mit der Zahnerhalt-Zusatzversicherung von überzeugenden Vorteilen der DFV Garantien. Genießen Sie auch bei Einkommensverlusten durch Arbeitslosigkeit kostenfrei bis zu einem Jahr vollen Versicherungsschutz. Darüber hinaus vermeiden Sie bei einem Versicherungsfall lange Wartezeiten, denn nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen werden Ihre Leistungsansprüche innerhalb von nur 48 Stunden reguliert.
Der Abschluss der Zahnerhalt-Zusatzversicherung ist bei der DFV denkbar einfach. Zum einen stellen wir keine Gesundheitsfragen, so dass Sie sich beim Versicherungsabschluss Zeit und Aufwand sparen können. Zudem gibt es keine Wartezeiten, so dass Sie schnellstmöglich in den Genuß der Vorteile Ihres Versicherungsschutzes kommen. Außderdem ist jede Altersklasse in der Zahnerhalt-Zusatzversicherung ausdrücklich willkommen, denn die DFV verzichtet auf eine Altersgrenze für den Versicherungseintritt.
Die Zahnzusatzversicherung für den Zahnerhalt gibt es in zwei altersabhängigen Tarifen.
Hinweis: Bei Inanspruchnahme einer Leistung innerhalb der ersten 24 Monate entfällt das tägliche Kündigungsrecht jeweils für die Dauer von 12 Monaten, max. bis zum Ende des 30. Monats ab Vertragsschluss.