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Die Kosten für Zahnersatz (z. B. Brücken, Prothesen, Kronen) sind teuer und die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur anteilig. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung kann man seinen Eigenanteil senken. Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse und der Erstattungsleistung der DFV kann so ein erheblicher Anteil der entstandenen Aufwendungen ersetzt werden.
Bei der Zahnersatz-Zusatzversicherung der DFV sind nur Personen versicherbar, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Bei dieser Zahnzusatzversicherung werden wahlweise die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Festzuschüsse für Zahnersatz verdoppelt (Tarif Zahnersatz) oder Sie erhalten eine Erstattung von 90 % Ihres Eigenanteils. (Tarif Zahnersatz Premium) Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragener Zahnersatz sowie deren Reparatur. Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne besteht kein Versicherungsschutz bei dieser Zahnzusatzversicherung.
Bei der Zahnzusatzversicherung für den Zahnersatz haben Sie weltweiten Versicherungsschutz und können unter den niedergelassenen approbierten Zahnärzten und Ärzten frei wählen.