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Trotz bester Zahnpflege muss jeder früher oder später mit Zahnersatz rechnen. Dabei gibt es die Möglichkeit bei Zahn-Verlust einen festen oder herausnehmbaren Zahnersatz auf einer künstlichen Zahnwurzel zu verankern. In der Fachsprache wird eine solche künstliche Zahnwurzel als Implantat bezeichnet. Implantate bietet entscheidende Vorteile, wie Langlebigkeit und natürliches Aussehen - gleichzeitig sind sie aber kostenintensiv und werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht bezuschusst.
Damit Sie die hohen Zahnarzt-Rechnungen bei Implantaten nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, bietet die DFV Deutsche Familienversicherung AG mit dem Tarif Zahnimplantat eine kostengünstige private Krankenzusatzversicherung. Dieser Zusatzschutz übernimmt 90 % der Kosten für Implantate sowie der damit verbundenen medizinisch notwendigen ambulanten chirurgischen Maßnahmen einschließlich der Aufwendungen für Laborarbeiten und Materialien.
Der Tarif Zahnimplantat wird als Leistungserweiterung zu anderen Krankenzusatztarifen der DFV, insbesondere zu den Zahnzusatz-Einzelprodukten Zahnersatz-Zusatzversicherung und Zahnersatz-Zusatzversicherung Premium, angeboten. Wenn Sie sich ein Angebot berechnen, können Sie eine entsprechende Kombination wählen. Was den Abschluss noch einfacher macht: Für die Leistungserweiterung Zahnimplantat gibt es weder Gesundheitsfragen, Wartezeiten noch Altersbeschränkungen.
Profitieren Sie mit der Leistungserweiterung Zahnimplantat von überzeugenden Vorteilen der DFV Garantien. Genießen Sie auch bei Einkommensverlusten durch Arbeitslosigkeit kostenfrei bis zu einem Jahr vollen Versicherungsschutz. Darüber hinaus vermeiden Sie bei einem Versicherungsfall lange Wartezeiten, denn nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen werden Ihre Leistungsansprüche innerhalb von nur 48 Stunden reguliert.
Die vorteilhafte Leistungserweiterung Zahnimplantat ist in zwei altersabhängigen Tarifen erhältlich.
Hinweis: Bei Inanspruchnahme einer Leistung innerhalb der ersten 24 Monate entfällt das tägliche Kündigungsrecht jeweils für die Dauer von 12 Monaten, max. bis zum Ende des 30. Monats ab Vertragsschluss.