Angebot berechnen zum ZahnSchutzbrief

IhreVorteile

  • Umfassender Kostenschutz bei Zahnbehandlungen
  • Drei Monate zum halben Preis
  • Einfach und schnell versichert
  • Kostenfrei weiterversichert bei Einkommensverlust
  • Schnelle Bearbeitung Ihres Leistungsanspruchs
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  • Häufige Fragen
  • Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung ZahnSchutzbrief

    Warum braucht man diesen Zusatzschutz?

    Der ZahnSchutzbrief ist eine kompakte Zahnzusatzversicherung und kombiniert die Zahnerhalt- und Zahnersatz-Zusatzversicherung in einem Schutzbrief. Maßnahmen zum Zahnerhalt sind wichtig und beugen kostspieligen Schäden an den Zähnen vor. Die vorbeugende Erhaltung der Zahngesundheit fordert oftmals finanzielle Eigenleistungen von gesetzlich Krankenversicherten. Zur Abfederung dieser Kosten ist im ZahnSchutzbrief der DFV eine Zahnzusatzversicherung für den Zahnerhalt integriert. Diese preisgünstige Zahnzusatzversicherung erstattet die Aufwendungen für Zahnfüllungen (nach Vorleistung der GKV) und erstattet - bis zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Höchstbetrag pro Versicherungsjahr - Prophylaxemaßnahmen zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen.

    Auch der zweite Baustein des ZahnSchutzbriefes - die Zahnzusatzversicherung für den Zahnersatz bietet wertvolle Gesundheitsleistungen im Bereich der Zahnzusatzversicherung. Die Kosten für Zahnersatz (Brücken, Prothesen, Kronen) sind teuer und die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur einen festgelegten Betrag unabhängig der tatsächlichen Kosten. Mit der Zahnzusatzversicherung für den Zahnersatz verdoppelt sich der gesetzliche Festzuschuss. Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse und den Erstattungsleistungen der kompakten Zahnzusatzversicherung Zahnschutzbrief werden so bis zu 100% der entstandenden Aufwendungen ersetzt.

    Wer ist bei diesem Zusatzschutz versichert?

    Nur wer bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann die kompakte Zahnzusatzversicherung ZahnSchutzbrief abschließen.
    Weitere Informationen zu den Leistungen des ZahnSchutzbriefes finden Sie in unserer Übersicht zum Deckungsumfang.

    Was ist bei diesem Zusatzschutz mitversichert?

    Zu den Leistungen der im ZahnSchutzbrief integrierten Zahnzusatzversicherung für den Zahnerhalt gehören Einlage- und Kunststofffüllungen und die entsprechenden Laborarbeiten, Materialien sowie die damit verbundenen funktionstherapeutischen Leistungen. Zusammen mit der Leistung der GKV werden somit 100 % der entstandenen Kosten mit Hilfe der DFV Zahnzusatzversicherung ZahnSchutzbrief erstattet. Darüber hinaus werden in dieser kompakten Zahnzusatzversicherung Kosten für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen bis zu 50 € je Versicherungsjahr bezahlt.

    Diese kompakte Zahnzusatzversicherung bietet noch weiterre gewinnbringende Leistungen. So werden durch die bei der im ZahnSchutzbrief enthaltenden Zahnzusatzversicherung für den Zahnersatz, die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Festzuschüsse für Zahnersatz verdoppelt und bis maximal 100 % der Kosten ersetzt. Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragener Zahnersatz sowie deren Reparatur. Kein Versicherungsschutz besteht für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne.

    Wo gilt der Zusatzschutz?

    Der ZahnSchutzbrief gilt mit seinen Leistungen der Zahnzusatzversicherung weltweit. Eine Behandlung unter den niedergelassenen approbierten Zahnärzten ist frei wählbar.



  • Versicherungsbedingungen
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