- 9 Kombi
- 10 Unfall
- 11 Hausrat & Glas
- 12 Haftpflicht
- 13 Rechtsschutz
- 14 Kranken
- 15 Zahn
- 16 Pflege
- 17 Kfz
- 18 Riester
Bei der Betriebsrente handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Eine betriebliche Altersvorsorge bieten insbesondere große Unternehmen ihren Mitarbeitern an. Die Zusage vom Arbeitgeber zur Zahlung einer Betriebsrente ist bindend und kann nicht, z.B. bei schlechter Wirtschaftslage, einfach wieder gestrichen werden. Es ist jedoch möglich, dass für Neueinsteiger in einem Unternehmen keine Betriebsrente mehr zugesagt wird – eine Nachfrage bei der Personalabteilung schafft Klarheit.
Sieht der Tarifvertrag eine Betriebsrente vor, so müssen mindestens die mit diesem Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen erfüllt sein. Hierzu gehören insbesondere die Unverfallbarkeit der Ansprüche, die Anpassungspflicht der Bezüge, die Insolvenzsicherung und die Möglichkeit einer Abfindung. Damit bietet die Betriebsrente eine hohe Sicherheit für die Kapitalbildung als Altersvorsorge.
Es gibt fünf Arten der betrieblichen Altersversorgung: Die Direktversicherung, die betriebliche Pensionszusagen (Direktzusage), Unterstützungskassen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Pensionsfonds können eine gute Renditechance, aber auch ein Verlustrisiko bieten. Eine garantierte Leistung steht dem Anleger aber auf jeden Fall zu.