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Generell müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf eine Altersrente gegeben ist: persönliche Voraussetzungen (z. B. Vollendung eines bestimmten Lebensalters), besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen (z. B. eine gewisse Anzahl von Pflichtbeiträgen in einem bestimmten Zeitraum) und die Erfüllung einer Wartezeit. Um eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten zu können, muss eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgegeben werden. Aber Vorsicht: Wird die Beschäftigung nicht aufgegeben, erfolgt eine Anrechnung des Hinzuverdiensten auf die Rente.
Renten werden u.a. geleistet als Altersrente für langjährig Versicherte, als Altersrente für schwerbehinderte Menschen und als Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Der Antrag auf die Altersrente wird bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt. Dieser wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen. Durch den Rentenantrag wird der Rentenbeginn bestimmt.
Tipp: Damit ein reibungsloser Übergang von der Erwerbstätigkeit in das Rentnerdasein möglich ist, sollte der Rentenantrag etwa drei Monate vor Erreichen des für die Rente maßgeblichen Lebensalters gestellt werden.