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Bereits bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss nach dem Pflichtversicherungsgesetz der Nachweis erbracht werden, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne Versicherungsbestätigung, auch "Doppelkarte" genannt, oder bei elektronischer Versicherungsbestätigung ohne Versicherungsbestätigungsnummer, ist eine Zulassung des Fahrzeuges und die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen nicht möglich.
Mit der Aushändigung der Versicherungsbestätigung oder bei elektronischer Versicherungsbestätigung der Versicherungsbestätigungsnummer an den Versicherungsnehmer gibt der Kfz-Versicherer eine so genannte vorläufige Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Diese Versicherungsbestätigung deckt alle Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren ab, also zum Beispiel die Fahrt zur technischen Überprüfung und die Fahrt zur Zulassungsstelle.