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Nach der Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung, also z. B. auch durch Hunde nicht beeinträchtigt wird. Bei Nichtbeachtung droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld. und es können auch versicherungsrechtliche Probleme entstehen. Mit einem Tiersicherheitssitz oder einem Hunde-Sicherheitsgurt kann den Folgen eines Unfalles vorgesorgt werden.
Oftmals werden Vierbeiner hinter der Rücksitzbank im Laderaum eines Kombi-Fahrzeuges platziert. Jedoch ist bei vielen älteren Fahrzeugen durch geteilte Lehnen die Stabilität der Rücksitzbank nicht ausreichend. Aus diesem Grund sollten unbedingt stabile Laderaumtrenngitter nach DIN (75410-2) verwendet werden, die vom Dachbereich bis zum Ladeboden reichen und eine Verankerungsmöglichkeit aufweisen. Bei stabilen Laderaumbegrenzungsgittern ist eine Verletzungsgefahr der Insassen wesentlich geringer.