Ratgeber

Winterreifenpflicht in Deutschland

Winterreifen bei Eis und Schnee

Durch die so genannte Winterreifenpflicht besteht die Verpflichtung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur solche Reifen zu fahren, die durch das Profil der Lauffläche bessere Fahreigenschaften als normale Reifen gewährleisten. Die Anforderungen erfüllen neben Winterreifen auch Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die typischerweise eine M+S-Kennzeichnung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit den Piktogrammen „Berg“ bzw. „Schneeflocke“  tragen.

Mit Sommerreifen unterwegs

Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Bei anderen Wetterlagen darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen gefahren werden! Dies kann für Besitzer von Fahrzeugen, die hauptsächlich im Sommer gefahren werden (z.B. Kabrioletts), von Bedeutung sein.

Haftungsrisiken bei Sommerreifen-Benutzung

Bei einem Verkehrsverstoß, also dem Fahren mit Sommerreifen trotz Schnee oder Eis droht ein Bußgeld. Sofern die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges nicht an die Wetterverhältnisse angepasst ist,  kann ein Verwarnungsgeld von 20 € verhängt werden. Kommt es dabei zu einer konkreten Behinderung, so ist sogar ein Regelsatz von 40 € sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister fällig. Finanzielle Risiken ergeben sich auch bei der Kaskoversicherung: Kommt es bei winterlichen Wetterverhältnissen wegen der Benutzung von Sommerreifen zum Unfall, kann dies zu einer Kürzung der Versicherungsleistung wegen grober Fahrlässigkeit führen.

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