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Bei einem Wechsel der Wohnung geht der Versicherungsschutz einer schon bestehenden Hausratversicherung auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens vier Wochen nach Umzugsbeginn.
Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges mit Angabe, ob sich der Wert des Hausrates verändert hat, schriftlich der Versicherung mitzuteilen. Diese Vorgehensweise bei einem Wohnungswechsel ist unbedingt zu beachten, damit der Hausrat-Versicherungsschutz bei der DFV erhalten bleibt.
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