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Viele haben schon einmal einem Freund oder Bekannten beim Umzug geholfen. Da kann es allerdings auch einmal passieren, dass ein wertvoller Umzugsgegenstand, wie z.B. ein Fernseher oder ein teures Möbelstück beschädigt wird. Nur selten wissen die Verursacher des Schadens, ob Ihnen ihre Versicherung in so einem Fall beisteht.
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte schuldhaft einem Dritten zufügt. Bei Gefälligkeitshandlungen, also z.B. als Umzugshelfer für Freunde, ist eine Haftung in vielen Fällen rechtlich zweifelhaft. Trotzdem fühlt man sich natürlich verantwortlich, wenn man etwas beim Umzug beschädigt hat.
Aus einem schlechten Gewissen heraus wird häufig der Entschluss gefasst, den Schaden einfach selbst zu bezahlen. Um solche Situationen zu vermeiden, werden deshalb bei einigen privaten Haftpflichtversicherungen auch Gefälligkeitsschäden übernommen. Die Premium-Tarifvariante der privaten Haftpflichtversicherung der DFV übernimmt Gefälligkeitsschäden in Höhe von bis zu 30.000 Euro je Versicherungsfall.
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