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Jede Wohnung beinhaltet unterschiedlichste Einrichtungsgegenstände aus Glas. Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas sind zumeist nicht in der Hausratversicherung eingeschlossen, obwohl sie häufig einen beträchtlichen Wert haben und leicht kaputt gehen können.
Um Ihre wertvollen Glasgegenstände zu schützen, sollte beim Abschluss einer Hausratpolice immer eine Glasversicherung mit eingeschlossen werden. Die Glasversicherung, die Sie ganz einfach mit der Hausratversicherung der DFV abschließen können, ersetzt auch beschädigte Ceran-Kochfelder.