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Rechte und Pflichten des Heimträgers und der Bewohner sind im Heimvertrag festgeschrieben. Dieser muss detaillierte Regelungen u. a. zur Ausstattung, Verpflegung und Betreuung enthalten. Bei der Ausstattung müssen z. B. konkrete Angaben zur Heizung und den Nebenkosten, bei der Verpflegung zur Art und Anzahl der Mahlzeiten und bei der Betreuung zu den einzelnen Pflegeleistungen gemacht werden. Neben den gesetzlichen Mindestanforderungen gibt es die Möglichkeit, individuelle Vertragsinhalte festzuschreiben. Damit eine komfortable Heimpflege bezahlbar bleibt, bietet die DFV-DeutschlandPflege eine bezahlbare Vorsorgelösung.
Was nicht vereinbart wurde, kann in der Regel auch nicht eingefordert werden. Deshalb sollten man möglichst genaue Angaben im Heimvertrag machen. Ein Streitpunkt kann z.B. die Verlegung eines Bewohners sein. Eine Klausel im Heimvertrag, die eine einseitig vom Heimträger vorgenommene Verlegung vorsieht, ist unwirksam. Bewohner oder ihr gesetzlicher Vertreter müssen einer Verlegung auf jeden Fall zustimmen. Auch der Lebensbereich und die Einrichtungsgegenstände des Patienten dürfen nicht ohne Zustimmung des Bewohners oder seiner gesetzlichen Vertreter verändert werden.