Ratgeber

Kfz-Police wechseln

Anlässe zur Kündigung Ihrer alten Kfz-Versicherung

Durch einen Wechsel zu einer genauso leistungsstarken, aber günstigeren Kfz-Versicherung lässt sich oftmals viel Geld sparen. Insbesondere in den letzten Wochen des Jahres, der so genannten „Wechselsaison“, unterbieten sich die Kfz-Versicherungen mit neuen günstigen Tarifen. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist ganz einfach: Die alte Kfz-Versicherung lässt sich kündigen bei Beitragserhöhungen, bei Änderungen der Vertragsbedingungen und bei einer Neuanmeldungen eines Fahrzeuges. Zudem besteht nach Schadensfällen ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, die Kündigungsfrist beginnt hier mit dem Ende der Schadenbearbeitung durch den Versicherer.

Versicherungswechsel innerhalb der Kündigungsfrist

Natürlich ist eine Kündigung auch innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist möglich: Der Versicherungszeitraum endet dabei in der Regel zum Ende des Jahres, d.h. wenn bis spätestens 30.11. das Kündigungsschreiben der bisherigen Versicherung vorliegt, dann endet der Vertrag zur Kfz-Versicherung am 31.12. des laufenden Jahres. Übrigens: Mit günstigen Konditionen und komfortablen Leistungen bietet die OVAG – unser zuverlässiger Partner im Kfz-Bereich – ein überzeugendes Angebot für die Kfz-Haftpflicht und für die Teil- und Vollkasko Kfz-Versicherung.

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