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In der Regel werden Versicherungsbeiträge als Jahresprämie erhoben und sind jeweils zu Beginn eines Jahres im Voraus insgesamt fällig. Versicherungsnehmer, die die hohe Jahresprämie nicht auf einmal leisten können, sondern lieber monatliche, viertel- oder halbjährliche Raten zahlen, müssen dann mit erheblichen Ratenzuschlägen rechnen. Solche Vereinbarungen von Ratenzahlungen mit Ratenzuschlägen sind als Verbraucherkredite anzusehen, weshalb die Angabe des Effektivzinssatzes bei unterjähriger Zahlung von Versicherungsprämien erforderlich ist. In allen Versicherungszweigen können derartige Ratenzuschläge vorkommen. Wenn der Versicherer 2% Ratenzuschlag berechnet, entspricht dies bei halbjährlicher Zahlung in etwa einem Effektivzins von 8,33%. Und 5 % Ratenzuschlag bei Monatsraten entspräche sogar 11,35 % Effektivzins. Ein gutes Geschäft für den Versicherer.
Bei der Deutschen Familienversicherung ist das alles kein Thema. Die DFV verzichtet seit jeher auf die Erhebung von Ratenzahlungszuschlägen, d.h. bei der DFV können Sie flexibel und ohne Mehrkosten Ihre Versicherungsbeiträge auch monatlich entrichten.
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