Kundenservice: (01805) 768 505**** Festnetz 14 Cent/Min., Mobilfunk max. 42 Cent/Min.

Glossar

A-D | E-H | I-L | M-P | Q-T | U-Z

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Allgemeine Versicherungsbedingungen ergänzen die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes und bilden die Rechtsgrundlage für Versicherungsverträge. AVB enthalten insbesondere Risikoumschreibungen und Regelungen der Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers.

Anhänger

Kraftfahrzeuge aller Art und ihre Anhänger sind innerhalb der Hausratversicherung nicht versichert. Ausnahmen sind nicht versicherungspflichtige Rasenmäher, Gokarts und Spielfahrzeuge, die in der Hausratversicherung mitversichert sind

Arbeitslosigkeitsversicherung

Bei allen Versicherungen, die Sie bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG abschließen, ist zusätzlich eine Arbeitslosigkeitsversicherung integriert, wenn dies im Versicherungsschein so vermerkt wurde. Sollten Sie arbeitslos werden, sind Sie für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens für 12 Monate, von der Zahlung Ihrer Beiträge für die bei uns abgeschlossenen Versicherungen unter den bedingungsgemäßen Voraussetzungen befreit.

Arbeitsrechtsschutz

Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.

Aufräumungskosten

Kosten, die für Aufräumarbeiten in Folge eines Versicherungsfalles in der Hausratversicherung entstehen. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG übernimmt die Kosten für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz.
Tipp: Wir versichern in der Hausratversicherung infolge eines Versicherungsfalles neben den notwendigen Aufräumungskosten ebenso:

  • Bewegungs- und Schutzkosten 
  • Hotelkosten
  • Transport- und Lagerkosten
  • Schlossänderungskosten
  • Bewachungskosten
  • Kosten für provisorische Maßnahmen sowie
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden und
  • Reparaturkosten für gemietete Wohnungen.

Außenversicherung

Versicherte Sachen in der Hausratversicherung, die sich vorübergehend jedoch nicht länger als drei Monate außerhalb der versicherten Wohnung befinden dürfen. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist begrenzt.

Balkone

Der Balkon zählt zu den versicherten Räumen der Wohnung, also zum Versicherungsort innerhalb der Hausratversicherung.

Beitrag

Die Beiträge, auch Prämien genannt, sind monatlich im Voraus zu zahlen.
Der Erstbeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn nur, wenn auch die Zahlung des Erstbeitrages zu diesem Zeitpunkt erfolgt ist. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der neuen Versicherungsperiode zu zahlen, also monatlich zum entsprechenden Tag des Monats, der der Zahl nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn entspricht.

Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Versicherungsschutz für eine Beratung in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt.

Bergungskosten

In der Unfallversicherung erstatten wir Ihnen die unfallbedingten Kosten für Such- Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit Sie dafür in Anspruch genommen werden. Diese Kosten ersetzen wir Ihnen auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war. Müssen Sie nach einem Unfall fremde Hilfe in Anspruch nehmen, um ihre Kinder zum Wohnort, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder einem Ort, wo vorübergehend die Betreuung sicher gestellt werden kann, zurückzubringen, erstatten wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten.

Bewachungskosten

Unter Bewachungskosten werden in der Hausratversicherung Kosten für die Bewachung versicherter Sachen verstanden, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Tipp: Die DFV Deutsche Familienversicherung AG ersetzt die Kosten bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden. Wir versichern in der Hausratversicherung infolge eines Versicherungsfalles neben den notwendigen Bewachungskosten ebenso

  • Aufräumungskosten,
  • Bewegungs- und Schutzkosten,
  • Hotelkosten,
  • Transport- und Lagerkosten,
  • Schlossänderungskosten,
  • Kosten für provisorische Maßnahmen sowie
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden und
  • Reparaturkosten für gemietete Wohnungen.

Bewegungs- und Schutzkosten

Kosten in der Hausratversicherung die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Tipp: Die DFV Deutsche Familienversicherung AG versichert in der Hausratversicherung infolge eines Versicherungsfalles neben den notwendigen Bewegungs- und Schutzkosten ebenso

  • Bewachungskosten,
  • Aufräumungskosten,
  • Hotelkosten,
  • Transport- und Lagerkosten,
  • Schlossänderungskosten,
  • Bewachungskosten,
  • Kosten für provisorische Maßnahmen sowie
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden und
  • Reparaturkosten für gemietete Wohnungen.

Blitzschlag

Das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, oder auf Antennenanlagen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, aufgetroffen ist.

Brand

Ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Datenrechtsschutz

Versicherungsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Lösung und Sperrung und für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat.

Diebstahl

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand Sachen wegnimmt:

  • nachdem er in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt
  • nachdem er in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen
  • nachdem er in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er – auch außerhalb der Wohnung – durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat
  • nachdem er in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er – auch außerhalb der Wohnung – durch Raub oder ohne fahrlässiges Verhalten von Ihnen durch Diebstahl an sich gebracht hat
  • nachdem er sich in einer verschlossenen Wohnung dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hatte.

Direktversicherer

Vertragsabschluss ohne Außendienst direkt mit dem Kunden. Der Geschäftsverkehr des Direktversicherers läuft ausschließlich über das Telefon und Internet. Diese Vertriebsform ist für den Kunden i. d. R. viel preisgünstiger als über einen Makler oder Vertreter, da der Direktversicherer keine teuren Vertriebsorganisationen unterhalten muss. Die Versicherungsbeiträge können dadurch anders kalkuliert und die daraus resultierenden Preisvorteile an die Kunden weitergegeben werden.

Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Versicherungsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.

Doppelversicherung

Ist ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert und übersteigen die Versicherungssummen den Versicherungswert oder übersteigt die Summe der Entschädigungen die von jedem einzelnen Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden (Doppelversicherung), haften die Versicherer im Versicherungsfall gesamtschuldnerisch. Der Versicherungsnehmer kann nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen.

A-D | E-H | I-L | M-P | Q-T | U-Z

Informationen

Info/Service Bild

Servicetelefon

Mo.-Sa. 9-19 Uhr

Tel. 01805 - 768 505*

Fax. 01805 - 768 777*


Schadentelefon

24 Stunden rund um die Uhr

Tel. 01805 - 768 666*

*Festnetz 14 Cent/Min., Mobilfunk max. 42 Cent/Min.