- 5 Kombi
- 6 Unfall
- 7 Hausrat & Glas
- 8 Haftpflicht
- 9 Rechtsschutz
- 10 Kranken
- 11 Zahn
- 12 Pflege
- 13 Kfz
- 14 Riester
"Wenn ich arbeitslos werde, übernimmt die DFV für mich die Beitragszahlung und der volle Versicherungsschutz bleibt erhalten. Damit habe ich eine Sorge weniger in finanziell schwierigen Situationen."
Guido K., Hamburg
Wichtiger Versicherungsschutz muss auch bei Einkommensverlusten bestehen bleiben!
Deshalb haben nahezu alle unserer Versicherungsprodukte eine Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Sollten Sie arbeitslos oder arbeitsunfähig werden, sind Sie für bis zu 12 Monate von der Beitragszahlung befreit und Sie behalten den vollen Versicherungsschutz.
Wenn Sie einen wirksamen, nicht widerrufenen Versicherungsvertrag mit integrierter Arbeitslosigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei uns abgeschlossen haben, sind Sie auf Antrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (für maximal 12 Monate) von der Zahlung Ihrer Beiträge für die bei uns abgeschlossenen Versicherungen bei Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes befreit. Ihre Arbeitslosigkeit und den Bezug von Arbeitslosengeld weisen Sie durch Vorlage einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit und des letzten Arbeitgebers sowie des Arbeitsvertrages und des Kündigungsschreibens nach und suchen aktiv ein neues Beschäftigungsverhältnis. Eine Arbeitsunfähigkeit weisen Sie durch Vorlage ärztlicher Atteste und einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder Ihrer Krankenkasse nach.