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Mittwoch 19. August 2009

Heizöltanks: Schutz vor Haftpflichtschäden

Der Besitzer eines Heizöltanks haftet nach dem Gesetz für alle solche Schäden und auch für alle Maßnahmen, die zur Abwendung dieser Schäden erforderlich sind. So können gewaltige Haftpflichtschäden entstehen. Wer auf seinem Grundstück einen Heizöltank privat unterhält, sollte sich daher auf jeden Fall vor den finanziellen Folgen dieser Schäden mit einer passenden Haftpflichtversicherung absichern. Der Versicherungsschutz für Betreiber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, wie z.B. eines Öltanks ist eigentlich grundsätzlich in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Hier bedarf es einer gesonderten Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung schließt aber oftmals die Deckung für im Haushalt vorhandene haushaltsübliche Kleingebinde, wie z.B. Öl- Farb-, oder Lackkanister bis 50 Liter und maximal 500 Liter, aber auch Öltanks ein, wenn der Tank privat genutzt wird, oberirdisch untergebracht ist und höchstens 5.000 Liter fasst.

Einen besonders leistungsstarken Versicherungsumfang bietet hier die Premiumvariante der privaten Haftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Diese schließt auch unterirdische Heizöltanks sowie Heizöltanks, die ein Gesamtfassungsvermögen von bis zu 10.000 Litern haben, ein, vorausgesetzt die Anlage bzw. der Tank befindet sich auf dem Grundstück eines im Rahmen des Vertrages mitversicherten Ein- oder Zweifamilien-, Wochenend- oder Ferienhauses.

 

Verwandte Themen: Kombiversicherung, Pferdehaftpflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung

 

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