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Freitag 09. Oktober 2009

Private Haftpflichtversicherung steht auch für Personenschäden ein

Für alle Schäden, die eine Person schuldhaft verursacht, haftet sie ein Leben lang mit ihrem gesamten Privatvermögen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kann dieses finanzielle Risiko abgedeckt werden. Neben Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden werden auch Personenschäden innerhalb der Haftpflichtversicherung reguliert. Charakteristisch für einen Personenschaden ist die Verschlechterung des Gesundheitszustands und des körperlichen Befindens einer Person durch ein Ereignis, das ein Dritter verursacht hat. Dies kann beispielsweise bei einem Radunfall passieren, wenn ein Fußgänger angefahren und dabei verletzt wird. Innerhalb der Haftpflichtversicherung sollten Personenschäden mit einer angemessenen Deckungssumme abgesichert sein, wobei die Mindestsumme derzeit drei Millionen Euro beträgt. Doch diese Summe ist oftmals nicht ausreichend, denn durch hohe Schmerzensgeldforderungen und Heilbehandlungskosten des Opfers kann dieser Betrag schnell überschritten werden. Mehr Sicherheit bietet die private Haftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Hier sind Schadensfälle bis zu einer Höhe von 12 Millionen Euro abgesichert.

 

Verwandte Themen: Krankenzusatzversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung

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