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Dienstag 10. November 2009

Haftschäden bei deliktunfähigen Kindern

Per Gesetz sind Kinder unter 7 Jahren deliktunfähig. Kommt es zum Schadensfall braucht die Versicherung dann nicht zu leisten. Deshalb sollte man beim Abschluss einer Versicherung darauf achten, dass auch deliktunfähige Kinder im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Gerade wenn dieser Schaden im näheren Umfeld passiert ist, z.B. in der Nachbarschaft, fühlen sich viele Eltern dazu verpflichtet den Schaden eines deliktunfähigen Kindes trotzdem zu begleichen. Innerhalb der Premiumvariante der Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG sind auch deliktunfähige Kinder im versicherten Fall innerhalb der Privathaftpflichtversicherung mitversichert (max. 30.000,- € je Versicherungsgsfall). So können Sie sicherstellen, dass Sie bei einem solchen Schadensfall abgesichert sind. Die private Haftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG bietet noch viele weitere vorteilhafte Leistungseinschlüsse. Zudem steht die leistungsstarke und preisgünstige Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG für eine besonders grosszügige Versicherungssumme in Höhe von 12 Millionen Euro. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung der DFV sind Sie also auf der sicheren Seite.

 

Verwandte Themen: Unfallversicherung, Kombiversicherung, Pferdehaftpflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Rechtsschutzversicherung

 

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