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Montag 14. Dezember 2009

Staatlicher Unfallschutz nur im beruflichen Bereich

Was die wenigsten wissen: gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur auf der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit. Für den gesamten privaten Bereich gibt es keinerlei staatlichen Unfallschutz. Absichern im privaten Bereich kann man sich z.B. mit einer privaten Unfallversicherung bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Die private Unfallversicherung hilft mit hohen Invaliditätssummen und fängt so die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität auf.

 

Verwandte Themen: Hausratversicherung, Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherung, Kombiversicherung, Privathaftpflichtversicherung

 

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