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Donnerstag 11. März 2010

Unfallversicherung: existenzieller Schutz für jeden

Alle 6 Minuten passiert in Deutschland ein Unfall. Durch die Leistungen einer privaten Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG, werden die finanziellen Auswirkungen von Unfällen im privaten und beruflichen Umfeld, etwa bei Invalidität, aufgefangen. Von Invalidität spricht man, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Desweiteren ist folgendes zu beachten: Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich tegestellt sowie bei der Versicherung geltend gemacht worden sein. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht zudem, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad unter einem im Versicherungsschein dokumentierten Invaliditätsgrad liegt, der als Leistungsvoraussetzung vereinbart ist. Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Invalidität mit einer Unfallversicherung der DFV!

Verwandte Themen: Kombiversicherung, Unfallschutzbrief, Krankenzusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung

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