- 8 Kombi
- 9 Unfall
- 10 Hausrat & Glas
- 11 Haftpflicht
- 12 Rechtsschutz
- 13 Kranken
- 14 Zahn
- 15 Pflege
- 16 Kfz
- 17 Riester
Egal, ob für vorsorgende und zahnerhaltende Maßnahmen oder für Zahnersatz – die gesetzliche Krankenkasse zahlt in den meisten Fällen nur noch einen Teil der Kosten in Form eines Festzuschuss – unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Kassenpatienten müssen somit erhebliche finanzielle Eigenanteile aus dem eigenen Geldbeutel leisten. Mit dem ZahnSchutzbrief der DFV Deutsche Familienversicherung AG können Kassenpatienten finanzielle Eigenbelastungen abmildern bzw. sogar ganz vermeiden. Mit dem ZahnSchutzbrief der DFV erhält der Kassenpatient einen umfangreichen Kostenschutz für so gut wie alle üblichen Zahnarzt-Leistungen. Der ZahnSchutzbrief bietet nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse 100 % Kostenersatz bei Kunststoff- und Einlagefüllungen (Inlays) aus Gold und Keramik und bezuschusst Prophylaxemaßnahmen. Und sollte einmal Zahnersatz fällig werden, dann verdoppelt der ZahnSchutzbrief den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz wie Prothesen, Brücken und Kronen. Der verbleibende Eigenanteil kann somit bei Zahnersatz-Leistungen auf bis zu 0,- Euro reduziert werden. Den ZahnSchutzbrief der DFV erhalten Sie unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse. Zudem bestehen keine Altersbegrenzungen, es müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden und es gibt auch keine Wartezeit. Ausführliche Informationen zum ZahnSchutzbrief bietet das Webangebot der DFV.
Verwandte Themen: Zahnersatz-Zusatzversicherung, ZahnSchutzbrief, Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung
Nachrichten als
RSS Feed in Ihrem Feedreader lesen.