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Freitag 28. Mai 2010

Unfallversicherung übernimmt Rooming-in-Kosten

Die private Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG gewährt einen Kostenzuschuss für die Übernachtung eines Erziehungsberechtigten im Krankenhaus, wenn das versicherte Kind nach einem Unfall zur vollstationären Behandlung im Krankenhaus untergebracht ist. Die Übernahme der sogenannten Rooming-in-Kosten gehört zu den komfortablen Ausstattungsmerkmalen der Unfallversicherung der DFV. Voraussetzung für den pauschalen Kostenzuschlag: Das im Rahmen des Vertrages versicherte Kind, darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitere Informatonen zur privaten Unfallversicherung sind auf der Website der DFV zu finden.

Verwandte Themen: Kombiversicherung, Unfallschutzbrief, Krankenzusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung

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