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Montag 29. August 2011

Im Pflegefall: Unterhaltspflicht der Kinder für Ihre Eltern

Tritt der Pflegefall ein, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf die Betroffenen zu, denn die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich eine Grundsicherung – der Rest muss aus der eigenen Tasche geleistet werden. Die monatliche Versorgungslücke bei Schwerstpflegebedürftigkeit in der stationären Pflege kann ohne weiteres über 2.000 Euro betragen. Wenn das Einkommen oder die Rente nicht ausreichen, müssen die eigenen Ersparnisse aufgebraucht werden. Und erst wenn jemand mittellos ist, übernimmt das Sozialamt die Kosten und holt sich das Geld dann wieder von den nahen Angehörigen zurück, denn in diesem Fall sind die Kinder für Ihre Eltern unterhaltspflichtig.

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