Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit – unser Versprechen
Im Fall der Arbeitslosigkeit ist man bereits genug belastet. Deswegen wollen wir Sie bei eintreten einer Arbeitslosigkeit wenigstens von den Versicherungsbeiträgen für bis zu ein Jahr entlasten – und das ohne, dass Sie in dieser Zeit Ihren Versicherungsschutz verlieren.
Wann kommt die Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit zum Tragen?
Die wesentlichen Voraussetzungen für eine solche Beitragsbefreiung sind, dass Sie Ihre Arbeitslosigkeit durch eine entsprechende Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachweisen und vor Ihrer Arbeitslosigkeit 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis waren. Natürlich müssen Sie auch eine Versicherung bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG abgeschlossen haben, denn die Beitragsbefreiung bezieht sich nur auf jene Beiträge, die für unsere Versicherung aufgewendet werden müssen.
