Beitragsfreiheit bei Arbeitsunfähigkeit – unser Versprechen
Die finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit sind für die Betroffenen oftmals erdrückend.
Wir lassen Sie nicht im Stich und helfen Ihnen, in dem wir Sie beim eintreten einer Arbeitsunfähigkeit von den Versicherungsbeiträgen für bis zu ein Jahr entlasten – und das ohne, dass Sie in dieser Zeit Ihren Versicherungsschutz verlieren.
Wann kommt die Beitragsfreiheit bei Arbeitsunfähigkeit zu tragen?
Die wesentlichen Voraussetzungen für eine solche Beitragsbefreiung sind, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage ärztlicher Atteste und einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder Ihrer Krankenkasse nachweisen. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie zu mindestens 50 % infolge von Krankheit oder Körperverletzung außerstande sind, Ihre bisherige oder eine andere berufliche Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden könnte und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Natürlich müssen Sie um die Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit in Anspruch nehmen zu können auch eine Versicherung bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG abgeschlossen haben, denn die Beitragsbefreiung bezieht sich nur auf jene Beiträge, die für unsere Versicherung aufgewendet werden müssen. Die Arbeitsunfähigkeit muss darüber hinaus mit der DFV vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert sein.
